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Die Firma Lemberger Abwassertechnik führt für Sie die regelmäßige Überprüfung und Wartung Ihrer Abscheideranlagen durch!
Als Betreiber einer Abscheideranlage sind Sie nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen, z.B. der VawS, sowie nach DIN EN 858-1 und 2 verpflichtet, Abwasserbehandlungsanlage vor Inbetriebnahme, sowie wiederkehrend, alle 5 Jahre, einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Die Prüfung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage fordert eine separate Überprüfung der Rohrstränge nach DIN EN 1610. Des weiteren sind nach DIN 1986 abwasserführende Leitungen in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit zu überprüfen.
Wir kümmern uns darum, dass Ihre Anlage flüssigkeitsdicht ist.
Hier gibt es das Musterprotokoll zur Monatlichen Eigenkontrolle
Hier gibt es das Musterprotokoll zum Halbjährlichen Wartungsbericht
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Abnahme-Protokoll MTU München Druckprotokoll Abscheider LHST München./Behörde
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