Die Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen wird für alle Hausbesitzer Pflicht!
Bis zum 31.12.2015 müssen alle Immobilienbesitzer nachweisen können, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind.
Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz besteht bundesweit das Prinzip der Eigenkontrolle für Abwasseranlagen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sich der Grundstückseigentümer um seine Hausanschlüsse selbst kümmern muss. Hierzu gehören sowohl die Grundleitungen als auch der Hausanschlusskanal, also der gesamte Abschnitt bis zum öffentlichen Kanal. Mehr ...
Wir bieten für alle Abwasserkanäle Dichtigkeitsprüfungen entsprechend den nationalen und internationalen Normen an. Die Dichtigkeitsprüfung erfolgt inkl. Muffen-Prüfung TV-überwacht.
Protokoll über Dichtheitsprüfungen von Entwässerungsanlagen Elektronisches Prüfprotokoll RBO Passau - Schacht-Dichtheitsprüfung nach LfW 4.3-6 1999 (W)
Undichter Kanalanschluss: Tipps von Philip Heldt, Verbraucherzentrale NRW
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