An wen wendet sich unser Kanal-Dicht-Konzept?
An alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die für Ihre Abwasseranlagen eine Bescheinigung über
die Dichtheit erlangen wollen oder müssen. Das können Privatpersonen sein, aber auch Unternehmen mit
industriellem oder gewerblichem Abwasser.
Gerade auch Gesellschaften (Hauseigentümer-, Wohnungsbau- oder Immobiliengesellschaften) sollten unseren
Komplettservice nutzen.
Was ist das besondere an unserem Kanal-Dicht-Konzept?
Wir liefern den kompletten Service aus einer Hand! Bestandsaufnahme, Leitungspläne, Dichtheitsprüfung und
bei Bedarf Fernauge-Untersuchung, Schadensfeststellung, Sanierungskonzept, Suche und Koordination von
kostengünstigen Firmen für den Bau eines neuen Hausanschluss-Schachtes oder für die Kanalsanierung,
Qualitätsüberwachung,... all das sind Aufgaben, die bei uns in erfahrenen Händen liegen. Vor allem die
zeitaufwendige Abstimmung der Maßnahmen mit den Mietern bei nicht selbst genutzten Wohngebäuden, mit der
laufenden Produktion bei gewerblichen Objekten oder bei Gruppenmaßnahmen mit mehreren
Nachbargrundstücken erledigen wir effizient und kostengünstig für Sie.
Wieso kann es günstiger werden mit dem Kanal-Dicht-Konzept?
Die Dichtheitsprüfung eines einzelnen Gebäudes lässt sich selbstverständlich kostengünstig durchführen. Die
Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich mit unserer Koordination für mehrere Gebäude der Zeitaufwand für die
Umsetzung und somit auch der Kostenaufwand vermindern. Und gerade bei Nutzung von
Fernaugeuntersuchungen sowie bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen wird der Kostenvorteil deutlich: Das
Heranschaffen eines Kamerawagens, eines Baggers oder eines Kanalsanierungstrupps für mehrere Gebäude wird
günstiger als für ein einziges Haus.
Unsere Empfehlung:
Entscheiden Sie sich zu Ihrem Kostenvorteil für die Umsetzung der Dichtheitsprüfung in zeitlichem
Zusammenhang mit Ihren Nachbargrundstücken. Mit unserer Koordination ist der Anzahl der Gebäude keine
Grenze gesetzt.
Wir organisieren das Kanal-Dicht-Konzept für Sie: Mit mehr Nachbarn zu weniger
Kosten!
Wann müssen Sie Ihre Leitungen prüfen lassen?
Gemäß § 45 der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen (BauO NW) sind „Abwasseranlagen so
anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare
Belästigungen nicht entstehen können“. Das bedeutet für Sie: als Eigentümer sind Sie in der Pflicht, den
Nachweis der Dichtheit Ihrer Abwasseranlagen zu erbringen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Frist gesetzt:
31.12.2015. Allerdings gibt es mehrere Ausnahmen, wo ein Dichtheitsnachweis vorher erbracht werden muss.
Der Stichtag hierfür ist der 31.12.2005.
Die Ausnahmen sind:
Neubauten,
Grundstücke innerhalb eines Wasserschutzgebietes, hierbei jedoch nur häusliche Abwasserleitungen, welche vor dem 01. Januar 1965 gebaut wurden sowie industrielle oder gewerbliche Abwassereinrichtungen, welche vor dem 01. Januar 1990 errichtet wurden.
Die Stadt bzw. Gemeinde hat jedoch das Recht, kürzere Fristen für die
Dichtheitsprüfung festzulegen.
Welche Voruntersuchungen sind notwendig?
Benötigt werden zuerst Angaben über Ihr Gebäude und Ihr Grundstück. Hier sind alle Ihnen bekannte
Daten (z.B. Alter Ihres Hauses und der Leitungen, Trenn- oder Mischsystem, Bodenabläufe oder
Revisionsschächte vorhanden?) aufzulisten und es ist eine Skizze mit der Lage und dem Durchmesser
der Leitungen auf Ihrem Grundstück anzufertigen. Dies ist die so genannte Ersterfassung.
Anhand dieser Erfassung lässt sich ein sinnvoller Ablaufplan zur Dichtheitsprüfung Ihres
Leitungssystems erstellen (wenn Sie zum Beispiel Dränagen an Ihrem Leitungssystem angeschlossen
haben, kann eine Dichtheitsprüfung nicht vorgenommen werden).
Des Weiteren ist es sinnvoll, vor der Dichtheitsprüfung Ihre Leitungen reinigen und optisch inspizieren zu
lassen. Zur Reinigung werden Hochdruck-Spüldüsen eingesetzt, die in Revisionsöffnungen oder
Reinigungsklappen eingeführt werden können. Nach erfolgreichem Spülen fährt eine Kamera durch die
Kanäle und zeichnet alle eventuell vorhandenen Schäden auf. Ob diese Vorarbeiten bei Ihnen notwendig
werden oder ob sofort eine Dichtheitsprüfung möglich ist, lässt sich zumeist in einem Ortstermin mit
Ihnen entscheiden.
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Fahrbare oder mobile Kamera |
Spülwagen mit Prüfgerät |
Wie werden Ihre Leitungen auf Dichtheit geprüft?
Zunächst wird die zu untersuchende Abwasserleitung im Hausanschlussschacht
mittels einer Blase abgesperrt und mit Wasser befüllt. Die Grundleitung wird bis 0,50 m
über Rohrscheitel oder bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes im
Haus angefüllt.
Nach einer Beruhigungszeit beginnt die eigentliche Dichtheitsprobe. Hierbei wird durch
Wasserzugabe über einen Zeitraum von 15 Minuten der Wasserstand konstant
gehalten. Die Zugabe von Wasser und die Erfassung der zugeführten Menge erfolgt
über ein Messgefäß.
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Equipment zur Prüfung |
abgesperrte Grundleitung mit Dichtblase |
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Ihr Leitungssystem ist dicht!
Die Dichtheitsprüfung gilt als erfolgreich, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die
Wasserzugabemenge in einem vorgegebenen Rahmen bleibt. In diesem Fall kann bescheinigt werden, dass Ihre
Abwasserleitungen dicht sind.
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Prüfung mit Messbecher |
Die Abnahmebescheinigung zur Dichtheit von Abwasseranlagen nach § 45 BauO NW enthält alle notwendigen
Unterlagen (Prüfprotokoll, Leitungsplan). Diese können Sie dann bei der Stadt bzw. Gemeinde einreichen und
haben damit deren Forderungen erfüllt.
Bei Bedarf können Sie die Inspektionsbilder und -videos sowie die Dichtheitsbescheinigung als Nachweis Ihrem
Gebäudeversicherer vorlegen.
Sollte in Zukunft doch einmal ein Schadensfall eintreten, haben Sie mit den Bildern und dem Leitungsplan in
Ihrer Hausakte ein Dokument zur Hand, um dem Notdienst das schnelle Auffinden der Ursache zu ermöglichen.
Sie sparen damit Zeit, Kosten und Ärger.
Diese Dichtheitsprüfung ist alle 20 Jahre zu wiederholen.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie unseren Komplett-Service für Ihre
Dichtheitsbescheinigung! Wir realisieren die Dichtheitsprüfung für Ihr Gebäude und koordinieren bei Bedarf
eine Kanalfernaugeuntersuchung. Im Falle von Schäden an Ihren Leitungen suchen wir für Sie die
kostengünstigste Sanierung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail und geben Sie dort Ihren Namen, Ihre
Adresse und Ihre Telefonnummer an oder rufen Sie uns einfach an. Unser fachlich kompetentes und zertifiziertes
Team beantwortet Ihnen im persönlichen Gespräch alle Fragen und bringt Lösungen schnell und zuverlässig.
Ihr Leitungssystem ist nicht dicht!
Wir untersuchen Ihren Kanal mit einer Kamera.
Für Kanäle des Durchmessers DN 200 bis DN 1000 ist die Hebegetriebekamera einsetzbar.
Diese Kamera besteht aus dem Kamerakopf und dem Fahrwagen. Der Fahrwagen ist mit
einem elektrischen Hebegetriebe ausgestattet, welches den Kamerakopf auf Rohrachse
anhebt. Für eine gute Ausleuchtung sorgen verschiedene Beleuchtungsaufsätze auf dem
Kamerakopf sowie dem Fahrwagen. Der Kamerakopf lässt sich in alle Richtungen schwenken
und zoomen. Diese Kamera wird hauptsächlich in öffentlichen Kanalsystemen eingesetzt.
Für kleinere Durchmesser – DN 80 bis DN 200 – ist die so genannte Minikamera einsetzbar.
Sie besteht ebenfalls aus dem Kamerakopf und einem Fahrwagen. Dieser Fahrwagen ist in der
Höhe nicht verstellbar. Der Kamerakopf lässt sich analog zur Hebegetriebekamera in alle
Richtungen schwenken und zoomen. Aufgrund ihrer Größe wird diese Kamera meistens in
Hausanschlussleitungen eingesetzt. Allerdings muss eine Öffnung im Kanal (z. B.
Revisionsschacht oder Reinigungsöffnung im Keller) vorhanden sein; Sie kann nicht vom
Hauptkanal in den Hausanschluss „abbiegen“.
Für Untersuchungen der Hausanschlussleitungen (DN 80 bis DN 150), welche nur vom
Hauptkanal in der Straße befahrbar sind, kann eine Satellitenkamera verwendet werden. Sie
besteht aus dem Kamerakopf, dem Fahrwagen – nur manuell in der Höhe verstellbar – und
dem Satellitenkamerakopf mit der Schiebestange. Die gesamte Kamera wird im Hauptkanal
(DN 200 bis DN 1000) bis zum zu untersuchenden Hausanschluss gefahren. Dort lässt sich mit
Hilfe des Hauptkamerakopfes der Satellit zum Anschluss hin drehen und über die am
Fahrwagen befestigte Schiebestange in den Hausanschluss hinein schieben. Aufgrund des auf
dem Hauptkamerakopf angebrachten Satelliten hat dieser Kameratyp im Hauptkanal eine
begrenzte Bewegungsfreiheit und somit eine eingeschränkte Sicht. Deswegen ist es nicht
sinnvoll, gleichzeitig den Hauptkanal und die Anschlüsse zu untersuchen. Vielmehr sollte für
den Hauptkanal immer auf die Hebegetriebekamera zurückgegriffen werden.
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gebrochene Rohrleitung |
sanierte Rohrleitung mit Partliner, grabenlose Sanierung |
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