Abscheideranlagen-Service in München und ganz Oberbayern

Wir bieten Ihnen den vollumfänglichen Service für Ihren Fettabscheider oder Leichtflüssigkeitsabscheider: Generalinspektion, Wartung, Einbau und Sanierung sowie Entsorgung.

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Fettabscheider

Betreiber von Fettabscheidern und Hebeanlagen sind nach geltenden gesetzlichen Grundlagen, nach DIN EN 858-1+2 sowie der DIN 4040-100 verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und folgend regelmäßig alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Dies gilt primär für folgende Unternehmen:

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Großküchen
  • Lebensmittelverarbeitung
  • Industriebetriebe

Die Prüfung fordert eine separate Druckprüfung der Rohrstränge bzw. der Zu- und Ablaufleitungen nach DIN 1986-30 oder DIN/ EN 1610 im Zuge einer Generalinspektion nach DIN 4040-100. Dies gilt für die zuführenden Rohrleitungen eines Fettabscheiders. Des Weiteren muss eine sachkundige Person die monatliche Eigenkontrolle durchführen. Die halbjährliche/ jährliche Wartung hat durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Der Fettabscheider muss zudem alle 5 Jahre in Form einer Generalinspektion auf Dichtheit geprüft werden. Wir kümmern uns gerne darum, dass Ihre Anlage gereinigt, gewartet und somit DIN-konform betrieben wird.

Öl-/Benzinabscheider

Betreiber von einem Koaleszenzabscheider oder von einem Benzinabscheider sind nach geltenden gesetzlichen Grundlagen nach DIN EN 858-1+2 sowie der DIN 1999-100 verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und folgend regelmäßig alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Dies betrifft hauptsächliche diese Firmen:

  • Industrie
  • Werkstätten
  • Autohäuser
  • Tankstellen
  • Waschanlagen
  • Schiffswerften
  • Häfen

Die Prüfung fordert eine separate Druckprüfung der Rohrstränge bzw. der Zu- und Ablaufleitungen nach DIN 1986-30 oder DIN/ EN 1610 im Zuge einer Generalinspektion nach DIN 1999-100. Dies gilt für die zuführenden Rohrleitungen eines Ölabscheiders. Des Weiteren muss eine sachkundige Person die monatliche Eigenkontrolle durchführen und die halbjährliche/ jährliche Wartung hat durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Der Ölabscheider/ Benzinabscheider muss zudem alle 5 Jahre in Form einer Generalinspektion auf Dichtheit geprüft werden. Wir kümmern uns gerne darum, dass Ihre Anlage gereinigt, gewartet und somit DIN-konform betrieben wird.

Service

Die Anforderungen einer Generalinspektion und der Wartung sind in der DIN 1999-100 sowie der DIN 4040-100 geregelt. Die Generalinspektion und Wartung einer Abscheideranlage hat nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb zu erfolgen.

Die Generalinspektion einer Abscheideranlage wird vor der ersten Inbetriebnahme und dann nachfolgend alle 5 Jahre durchgeführt.
Im Zuge der Generalinspektion werden alle technischen Teile, aller strukturellen Gegebenheiten sowie des Zustandes der Bausubstanz umfassend geprüft. Weiterer Bestandteil einer Generalinspektion ist die jeweilige Dichtigkeitsprüfung der zuführen Rohrleitungen sowie der Abscheideranlage inkl. Schlammfang. Es wird auch geprüft, ob die zukünftig zu betriebene Anlage bzw. die bestehende Abscheideranlage für die tatsächliche Abwasseranfallmenge, in Volumen, Art und Belastung ausreichend und für die gestellten Anforderungen geeignet ist.
Jeder Betreiber hat zudem ein Betriebstagebuch zu führen, welches bei der Generalinspektion vorliegen muss. In diesem Betriebstagebuch müssen die technischen Unterlagen des Abscheiders, Genehmigungen und Betriebserlaubnis sowie Entsorgungsnachweise hinterlegt werden.

Die Wartung bei Fettabscheideranlagen hat mind. jährlich zu erfolgen. Bei Leichtflüssigkeitsabscheider muss die Wartung im halbjährlichen Turnus durchgeführt werden.

Das erstellte Inspektions- und Prüfprotokoll ist den Unterlagen beizulegen, im Betriebstagebuch aufzubewahren und bei Aufforderung der zuständigen Entwässerungsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Sollten jedoch Mängel oder Undichtigkeiten an der Abscheideranlage festgestellt worden sein, müssen diese in festgesetzten Fristen beseitigt werden. Ein Nachweis über die Mängelbeseitigung bzw. ein erneuter Dichtheitsnachweis muss anschließend gegenüber der Gemeinde, Behörde, Kommune erfolgen.

Sollte im Zuge einer Wartung oder Generalinspektion Undichtigkeiten oder Defekte an Ihrem Abscheider festgestellt worden sein, können wir Ihnen zusätzlich Sanierung, den Einbau oder auch die Stilllegung eines Abscheiders anbieten.

Wir bieten Ihnen die beste Lösung für Ihren Abscheider, damit Sie Ihre Anlage wieder gemäß dem aktuellen Stand der Technik betreiben können. Es werden von uns Abscheider der verschiedensten Hersteller saniert oder bei Erfordernis auch eingebaut.
Ob Sie nun die Nachrüstung einer Warnanlage oder die Abdichtung der Fugen oder Rohreinbindungen wünschen, bei uns erhalten Sie ein für Ihre Ansprüche passendes Sanierungskonzept.

Hier eine kleine Auswahl der Mängel, die wir bei einer Abscheidersanierung anbieten

  • Abdichtung undichter Fugen und Rohreinbindungen
  • Erneuerung / Nacharbeitung von Beschichtungen
  • Rohrabdichtung durch Flutungsverfahren
  • Nachrüstung von Warnanlagen
  • Abdichtung von zuführen Rohrleitungen
  • Abdichtung von Schachtbereich
  • Einsetzen von neuer Abscheiderabdeckung
  • Neueinbau von Abscheider

Für Beschichtungen, Behälter- und Fugenabdichtungen verwenden wir ausschließlich WHG-zugelassene Abdichtungsmittel, der DIN 1999-100, bzw. der DIN 4040-100.
Je nach Bedarf planen wir auch für Sie eine erforderliche Abscheideranlage. Wir verwenden nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien und Fabrikate, sodass auch die Montagequalität den höchsten Anforderungen genügt.

Wir saugen Fettabscheider sowie Leichtflüssigkeitsabscheider im Zuge von Wartungsarbeiten oder einer Generalinspektion ab und entsorgen das Sauggut fachgerecht entsprechend den behördlichen Auflagen. Die Absaugarbeiten werden von unserem geschulten Personal sorgfältig durchgeführt, sodass keine Verschmutzungen der Räumlichkeiten zu befürchten sind. Bei der Leerung von Fettabscheider oder auch Ölabscheider achten wir zudem darauf, dass diese ordnungsgemäß nach Durchführung der Leerung wieder mit Frischwasser befüllt werden.

Wir bieten im Zuge von Wartungen der Abscheideranlagen auch gerne die Entleerungen bzw. Reinigungen in regelmäßigen Intervallen mit an. Somit erfolgt der komplette Service aus einer Hand und Sie erhalten von uns ein Ihren Ansprüchen entsprechendes Entsorgungspaket.

Wir garantieren Ihnen mit unserem zertifizierten Fachpersonal und unseren Saugfahrzeugen eine umweltgerechte Entleerung, Reinigung und Entsorgung.

FAQs – Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ein Abscheider ist eine technische Anlage zur Trennung von wasserunlöslichen Stoffen wie Fetten, Ölen oder Kraftstoffen aus dem Abwasser. Dabei nutzt er physikalische Prinzipien wie Dichteunterschiede oder Sedimentation. Je nach Einsatzzweck unterscheidet man u. a. Fettabscheider (z. B. in Großküchen) und Leichtflüssigkeitsabscheider (z. B. bei Tankstellen). Sie schützen die Kanalisation und Umwelt vor schädlichen Einträgen.

Für Planung, Einbau, Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen gelten in Deutschland mehrere Normen und gesetzliche Vorgaben, u. a.:

  • DIN EN 1825 / DIN 4040‑100 für Fettabscheider
  • DIN EN 858 / DIN 1999‑100 für Leichtflüssigkeitsabscheider
  • DIN 1986‑30 für Entwässerungsanlagen
    Zusätzlich schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kombination mit der AwSV (Anlagenverordnung) eine regelmäßige Prüfung und Dokumentation durch zertifizierte Fachbetriebe vor.
  • Eigenkontrolle: monatlich (Sichtprüfung, Betriebstagebuch)
  • Fachgerechte Wartung: mind. halbjährlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb
  • Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung: alle 5 Jahre (Pflicht gemäß DIN & WHG)
    Wird die Wartung vernachlässigt, drohen Bußgelder und Umweltgefahren – die Einhaltung ist also nicht nur Pflicht, sondern schützt auch vor Folgekosten.

Die Kosten variieren je nach Größe der Anlage, Standort und Aufwand. Orientierung:

  • Wartung (halbjährlich): ab ca. 200–400 €
  • Entsorgung (inkl. Transport & Verwertung): abhängig vom Volumen, meist nach m³ abgerechnet
  • Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung: 800–1.500 €
    Tipp: Ein Wartungsvertrag senkt oft die Gesamtkosten und sichert die Rechtssicherheit dauerhaft ab.

Nur Fachbetriebe nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) dürfen Generalinspektionen, Wartungen und Entsorgungen rechtssicher durchführen. Achte bei der Beauftragung auf:

  • Zertifizierung nach WHG & AwSV
  • Schulungsnachweise
  • Erfahrung in deiner Branche (z. B. Gastronomie, Industrie)
    In München und Oberbayern zählt die Lemberger Abwassertechnik zu den etablierten Anbietern mit Komplettservice und behördensicherer Dokumentation.

Noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen bei der richtigen Entscheidung. Kontaktieren Sie uns bei allen Belangen Ihrer Abscheideranlage.