Abscheideranlagen-Service in München und ganz Oberbayern
Wir bieten Ihnen den vollumfänglichen Service für Ihren Fettabscheider oder Leichtflüssigkeitsabscheider: Generalinspektion, Wartung, Einbau und Sanierung sowie Entsorgung.
Fettabscheider
Betreiber von Fettabscheidern und Hebeanlagen sind nach geltenden gesetzlichen Grundlagen, nach DIN EN 858-1+2 sowie der DIN 4040-100 verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und folgend regelmäßig alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Dies gilt primär für folgende Unternehmen:
Die Prüfung fordert eine separate Druckprüfung der Rohrstränge bzw. der Zu- und Ablaufleitungen nach DIN 1986-30 oder DIN/ EN 1610 im Zuge einer Generalinspektion nach DIN 4040-100. Dies gilt für die zuführenden Rohrleitungen eines Fettabscheiders. Des Weiteren muss eine sachkundige Person die monatliche Eigenkontrolle durchführen. Die halbjährliche/ jährliche Wartung hat durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Der Fettabscheider muss zudem alle 5 Jahre in Form einer Generalinspektion auf Dichtheit geprüft werden. Wir kümmern uns gerne darum, dass Ihre Anlage gereinigt, gewartet und somit DIN-konform betrieben wird.
Öl-/Benzinabscheider
Betreiber von einem Koaleszenzabscheider oder von einem Benzinabscheider sind nach geltenden gesetzlichen Grundlagen nach DIN EN 858-1+2 sowie der DIN 1999-100 verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und folgend regelmäßig alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Dies betrifft hauptsächliche diese Firmen:
Die Prüfung fordert eine separate Druckprüfung der Rohrstränge bzw. der Zu- und Ablaufleitungen nach DIN 1986-30 oder DIN/ EN 1610 im Zuge einer Generalinspektion nach DIN 1999-100. Dies gilt für die zuführenden Rohrleitungen eines Ölabscheiders. Des Weiteren muss eine sachkundige Person die monatliche Eigenkontrolle durchführen und die halbjährliche/ jährliche Wartung hat durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Der Ölabscheider/ Benzinabscheider muss zudem alle 5 Jahre in Form einer Generalinspektion auf Dichtheit geprüft werden. Wir kümmern uns gerne darum, dass Ihre Anlage gereinigt, gewartet und somit DIN-konform betrieben wird.
Unser Service
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Ein Abscheider ist eine technische Anlage zur Trennung wasserunlöslicher Stoffe wie Fette, Öle oder Kraftstoffe vom Abwasser, bevor dieses in die Kanalisation gelangt. Er nutzt dabei den Dichteunterschied der Stoffe: Leichtere Substanzen wie Fett oder Öl steigen auf und werden zurückgehalten, während das gereinigte Wasser abfließt.
Für Planung, Einbau, Betrieb und Wartung gelten unterschiedliche Normen je nach Abscheidertyp:
– Eigenkontrolle: monatlich, durch eine sachkundige Person (Sichtprüfung, Eintrag ins Betriebstagebuch)
– Fachgerechte Wartung durch einen Fachkundigen: bei Fettabscheidern mindestens jährlich, bei Leichtflüssigkeitsabscheidern mindestens halbjährlich
– Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb: alle 5 Jahre, sowie verpflichtend vor der ersten Inbetriebnahme
Einen Pauschalpreis können wir hier seriös nicht nennen – die Kosten hängen stark von Anlagengröße bzw. Nenngröße, Standort, Zugänglichkeit und der tatsächlichen Entsorgungsmenge ab; Entsorgung wird üblicherweise nach Volumen (m³) abgerechnet.
Die Generalinspektion, Wartung und Entsorgung darf nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach WHG erfolgen – Eigenleistung ist hier, anders als bei der monatlichen Sichtkontrolle, nicht zulässig. Achten Sie bei der Beauftragung auf:
Betreiber, die fetthaltiges Abwasser einleiten, sind gesetzlich verpflichtet, dieses über einen Fettabscheider zu führen. Das betrifft hauptsächlich:
Betreiber eines Koaleszenz- oder Benzinabscheiders sind zu regelmäßiger Prüfung verpflichtet, wenn Öl, Benzin oder andere Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen können. Das betrifft insbesondere:
Jeder Betreiber einer Abscheideranlage ist verpflichtet, ein Betriebstagebuch zu führen. Darin werden die technischen Unterlagen des Abscheiders, Genehmigungen, die Betriebserlaubnis sowie Entsorgungsnachweise hinterlegt.
Neben dem Risiko einer nicht funktionierenden Anlage – und damit Fett- oder Ölaustrag in die Kanalisation, was zu Verstopfungen und Umweltschäden führen kann – riskieren Sie bei einer behördlichen Kontrolle Beanstandungen. Fehlt die vorgeschriebene Eigenkontrolle, Wartung oder Generalinspektion, kann die zuständige Behörde Auflagen erteilen oder im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes Bußgelder verhängen.
Ja. Werden bei einer Wartung oder Generalinspektion Undichtigkeiten oder Defekte festgestellt, bieten wir neben der Reparatur auch die Sanierung, den kompletten Neueinbau oder bei Bedarf die fachgerechte Stilllegung eines Abscheiders an.
Noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen bei der richtigen Entscheidung. Kontaktieren Sie uns bei allen Belangen Ihrer Abscheideranlage.