Abscheideranlagen-Service in München und ganz Oberbayern
Wir bieten Ihnen den vollumfänglichen Service für Ihren Fettabscheider oder Leichtflüssigkeitsabscheider: Generalinspektion, Wartung, Einbau und Sanierung sowie Entsorgung.
Fettabscheider
Betreiber von Fettabscheidern und Hebeanlagen sind nach geltenden gesetzlichen Grundlagen, nach DIN EN 858-1+2 sowie der DIN 4040-100 verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und folgend regelmäßig alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
Die Prüfung fordert eine separate Druckprüfung der Rohrstränge bzw. der Zu- und Ablaufleitungen nach DIN 1986-30 oder DIN/ EN 1610 im Zuge einer Generalinspektion nach DIN 4040-100. Dies gilt für die zuführenden Rohrleitungen eines Fettabscheiders. Des Weiteren muss eine sachkundige Person die monatliche Eigenkontrolle durchführen. Die halbjährliche/ jährliche Wartung hat durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Der Fettabscheider muss zudem alle 5 Jahre in Form einer Generalinspektion auf Dichtheit geprüft werden. Wir kümmern uns gerne darum, dass Ihre Anlage gereinigt, gewartet und somit DIN-konform betrieben wird.
Sollten Sie Probleme oder Mängel an Ihrem Fettabscheider haben, können wir Ihnen gerne eine Sanierung, einen Neueinbau einer entsprechenden Anlage mit Kellerablauf in Ihren Räumlichkeiten und Gebäuden anbieten. Als Einbaupartner der Fa. Kessel AG, Fa. Topatec oder ACO Passavant sind wir für Ihre Abscheideranlage qualifiziert. Des Weiteren können wir auch bei Erfordernis die Stilllegung eines Fettabscheiders entsprechenden den behördlichen Auflagen durchführen.
Öl-/Benzinabscheider
Betreiber von einem Koaleszenzabscheider oder von einem Benzinabscheider sind nach geltenden gesetzlichen Grundlagen nach DIN EN 858-1+2 sowie der DIN 1999-100 verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und folgend regelmäßig alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
Die Prüfung fordert eine separate Druckprüfung der Rohrstränge bzw. der Zu- und Ablaufleitungen nach DIN 1986-30 oder DIN/ EN 1610 im Zuge einer Generalinspektion nach DIN 1999-100. Dies gilt für die zuführenden Rohrleitungen eines Ölabscheiders. Des Weiteren muss eine sachkundige Person die monatliche Eigenkontrolle durchführen und die halbjährliche/ jährliche Wartung hat durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Der Ölabscheider/ Benzinabscheider muss zudem alle 5 Jahre in Form einer Generalinspektion auf Dichtheit geprüft werden. Wir kümmern uns gerne darum, dass Ihre Anlage gereinigt, gewartet und somit DIN-konform betrieben wird.
Sollten Sie jedoch schon Probleme oder Mängel an Ihrem Ölabscheider haben, so können wir Ihnen eine Sanierung, einen Neueinbau einer entsprechenden Abscheideranlage anbieten. Des Weiteren können wir auch bei Erfordernis die Stilllegung eines Leichtflüssigkeitsabscheiders bzw. Ölabscheiders entsprechenden den behördlichen Auflagen durchführen.
Service
Noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen bei der richtigen Entscheidung. Kontaktieren Sie uns bei allen Belangen Ihrer Abscheideranlage.