Dichtheitsprüfung für Rohre und Kanäle in und um München
Wir führen Druckprüfungen durch und untersuchen Ihre Abwasserrohre oder -kanäle mittels TV-Inspektion.
ø4,6/5 von 27 Kunden auf Google bewertetDruckprüfung
Ihr Abwasserkanal soll einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden? Sie haben eine Aufforderung der zuständigen Gemeinde- oder Stadtentwässerung erhalten?
Wir bieten für Ihren Abwasserkanal und Abwasserrohr egal, ob Guss, Steinzeug oder Kunststoff sowie für Schachtbauwerke Dichtigkeitsprüfung entsprechend den nationalen und internationalen Normen an.
Dabei unterscheidet man nach der DIN 1986-30 für bestehende Entwässerungsanlagen oder DIN 1610 für neu verlegte oder sanierte Abwasserrohren. Die Druckprüfung der Abwasserleitung und des Kanals erfolgt mittels elektronischer Messeinrichtung mit den Prüfmedien Wasser, Luft oder via Can3D-GPS TV-Kanalinspektion.
TV-Inspektion
Bewährtes Mittel zur Lokalisierung von unterirdischen Schäden in Rohrleitungen als auch das Erstellen eines aktuellen GPS-Lageplans ist die TV-Kanaluntersuchung. Wir führen die Kanalinspektion mit modernster Technik so durch, dass für die Zustandserfassung keine Rohrleitung oder Kanal freigelegt werden muss.
Alle Veränderungen, Beschädigungen und Hindernisse werden exakt vermessen. Hausanschlüsse, abzweigende Seitenanschlüsse, Dachabläufe bzw. Fallleitungen werden selbstverständlich mit untersucht.
Dichtheitsprüfung in Bayern
Für die professionelle Dichtheitsprüfung gelten die Rahmenbedingungen gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz ( WHG). In § 60 WHG heißt es, dass „Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden“ müssen. Und § 61 bestimmt: Jeder, der „eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.“
Die Dichtheitsprüfung wird durchgeführt, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen und -leitungen zu gewährleisten. Diese Inspektionen tragen dazu bei, Verstopfungen und Schäden am Leitungsnetz zu verhindern und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Inspektion der Abwasserleitungen zu gewährleisten.
Die Einhaltung der Fristen sind in der DIN 1986-30, „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ geregelt.
Es wird eine Prüfung der häuslichen Abwasserleitung alle 20 Jahre, bei Neuanlagen nach mit nachweislich durchgeführter Dichtheitsprüfung nach 30 Jahren empfohlen.
Hierbei ist zu beachten, dass Neuanlagen nach DIN 1610 zu prüfen sind.
In Bayern wird vom Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) auf die kommunale Entwässerungssatzung verwiesen, wo Fristen und Intervalle für die Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen und der Grundstücksanschlüsse festgelegt sein können:
Einige Gemeinden sehen z. B. eine Erstprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Entwässerungssatzung und danach Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre vor. Für Abwasserleitungen, die in einem Wasserschutzgebiet verlegt sind oder gewerbliches Abwasser ableiten, können strengere Anforderungen gelten. Für den Grundstückseigentümer ist die Entwässerungssatzung maßgebend und rechtsverbindlich. Ist dort keine konkrete Prüfpflicht genannt, trägt der Grundstückseigentümer dennoch die Verantwortung für seine Grundstücksentwässerungsanlage und ggf. auch für den Grundstücksanschluss. Er muss beide so betreiben, dass sie dicht sind. Undichtigkeiten kann er aber nur durch eine Prüfung feststellen. Verfügt er über keinen Dichtheitsnachweis für seine Anlage oder ist dieser älter als 20 Jahre, sollte die Dichtheit von Abwasserleitungen möglichst bald überprüft werden.
Nicht alles, was leckt, ist ein Fall für den Klempner. Wir beantworten Ihnen aber gerne alle Fragen zur Dichtheit Ihrer Abwasserrohre und -Kanäle.