Wann ist eine Hebeanlage im Wohnhaus zwingend erforderlich?

Eine Hebeanlage wird immer dann benötigt, wenn Abwasser aus tiefer liegenden Räumen – etwa Kellerbädern oder Waschküchen – nicht im freien Gefälle in die Kanalisation abgeleitet werden kann. Das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser muss dann fachgerecht und rückstausicher über eine Pumpanlage gefördert werden; das schreibt die DIN 1986 für die Entwässerung unter der Rückstauebene vor.

Das Abwasser wird dabei in einem geruchsdichten Pumpenbehälter aufgefangen und über die Druckleitung in den höher liegenden Schmutzwasserkanal eingeleitet. Für rein fäkalienfreies Abwasser aus einem Waschkeller (nur Spülbecken und Waschmaschine) reicht dagegen oft eine einfache Kellerentwässerungs- bzw. Tauchpumpe aus.

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