FAQs
Abscheideranlagen
Ein Abscheider ist eine technische Anlage zur Trennung wasserunlöslicher Stoffe wie Fette, Öle oder Kraftstoffe vom Abwasser, bevor dieses in die Kanalisation gelangt. Er nutzt dabei den Dichteunterschied der Stoffe: Leichtere Substanzen wie Fett oder Öl steigen auf und werden zurückgehalten, während das gereinigte Wasser abfließt.
Für Planung, Einbau, Betrieb und Wartung gelten unterschiedliche Normen je nach Abscheidertyp:
– Eigenkontrolle: monatlich, durch eine sachkundige Person (Sichtprüfung, Eintrag ins Betriebstagebuch)
– Fachgerechte Wartung durch einen Fachkundigen: bei Fettabscheidern mindestens jährlich, bei Leichtflüssigkeitsabscheidern mindestens halbjährlich
– Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb: alle 5 Jahre, sowie verpflichtend vor der ersten Inbetriebnahme
Einen Pauschalpreis können wir hier seriös nicht nennen – die Kosten hängen stark von Anlagengröße bzw. Nenngröße, Standort, Zugänglichkeit und der tatsächlichen Entsorgungsmenge ab; Entsorgung wird üblicherweise nach Volumen (m³) abgerechnet.
Die Generalinspektion, Wartung und Entsorgung darf nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach WHG erfolgen – Eigenleistung ist hier, anders als bei der monatlichen Sichtkontrolle, nicht zulässig. Achten Sie bei der Beauftragung auf:
Betreiber, die fetthaltiges Abwasser einleiten, sind gesetzlich verpflichtet, dieses über einen Fettabscheider zu führen. Das betrifft hauptsächlich:
Betreiber eines Koaleszenz- oder Benzinabscheiders sind zu regelmäßiger Prüfung verpflichtet, wenn Öl, Benzin oder andere Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen können. Das betrifft insbesondere:
Jeder Betreiber einer Abscheideranlage ist verpflichtet, ein Betriebstagebuch zu führen. Darin werden die technischen Unterlagen des Abscheiders, Genehmigungen, die Betriebserlaubnis sowie Entsorgungsnachweise hinterlegt.
Neben dem Risiko einer nicht funktionierenden Anlage – und damit Fett- oder Ölaustrag in die Kanalisation, was zu Verstopfungen und Umweltschäden führen kann – riskieren Sie bei einer behördlichen Kontrolle Beanstandungen. Fehlt die vorgeschriebene Eigenkontrolle, Wartung oder Generalinspektion, kann die zuständige Behörde Auflagen erteilen oder im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes Bußgelder verhängen.
Ja. Werden bei einer Wartung oder Generalinspektion Undichtigkeiten oder Defekte festgestellt, bieten wir neben der Reparatur auch die Sanierung, den kompletten Neueinbau oder bei Bedarf die fachgerechte Stilllegung eines Abscheiders an.
Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung stellt fest, ob Ihre Abwasserleitungen dicht sind oder ob Schmutzwasser über undichte Stellen ins Erdreich bzw. Grundwasser gelangen kann. Rechtliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Nach § 60 WHG müssen Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden; § 61 WHG verpflichtet jeden Betreiber, Zustand, Funktionsfähigkeit sowie Art und Menge des eingeleiteten Abwassers selbst zu überwachen.
Nach § 61 WHG ist grundsätzlich jeder Betreiber einer Entwässerungsanlage – also jeder, der Schmutz-, Regen- oder Sonderabwasser über sein Grundstück in den öffentlichen Kanal einleitet – zur Selbstüberwachung verpflichtet. Die konkreten Prüf-Fristen ergeben sich in Bayern jedoch primär aus der jeweiligen kommunalen Entwässerungssatzung; das Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) verweist ausdrücklich darauf.
Je nach Leitungssystem und Material – Guss, Steinzeug oder Kunststoff – erfolgt die Prüfung mit den Prüfmedien Wasser oder Luft über eine elektronische Messeinrichtung, alternativ über eine Can3D-GPS-TV-Kanalinspektion. Die Leitungen werden zunächst gespült, dann mit einem Prüfgerät versiegelt und unter definierten Druck gesetzt; bei der TV-Inspektion wird das Rohrinnere zusätzlich visuell auf Schäden untersucht.
Eine TV-Kanalinspektion ist besonders sinnvoll, wenn Undichtigkeiten vermutet werden oder eine Sanierung gezielt vorbereitet werden soll. Sie liefert präzise Bilder von Rissen, Wurzeleinwüchsen oder Materialschäden und ergänzt so die reine Druckprüfung um eine visuelle, exakt lokalisierbare Dokumentation – ideal als Entscheidungsgrundlage, bevor Sanierungsmaßnahmen beauftragt werden.
Einen pauschalen Preis können wir seriös nicht nennen – die Kosten hängen von Leitungslänge, gewähltem Prüfverfahren (Wasser, Luft oder TV-Inspektion) und der Zugänglichkeit vor Ort ab. Bei größeren Objekten oder zusätzlichen Leistungen wie einer kombinierten TV-Inspektion oder Sanierungsvorbereitung kommen weitere Faktoren hinzu.
Sollten sich Ihre Kanäle oder Schächte bei der Prüfung als undicht erweisen, bieten wir Ihnen direkt im Anschluss Lösungen zur Behebung der Undichtigkeiten an – von einer punktuellen Sanierung mit Kurzliner bis zur Inlinersanierung längerer Schadstrecken. So müssen Sie nicht selbst nach einem weiteren Anbieter suchen; wir übernehmen Prüfung und Behebung aus einer Hand.
Die DIN 1986-30 regelt die Instandhaltung bestehender Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – hier gilt für private Abwasserleitungen üblicherweise ein 20-Jahres-Prüfrhythmus. Die DIN 1610 betrifft dagegen neu verlegte oder sanierte Abwasserrohre, die vor Inbetriebnahme geprüft werden müssen; bei diesen Neuanlagen wird eine erneute Prüfung nach 30 Jahren empfohlen.
Beides kommt vor. Häufig erhalten Grundstückseigentümer eine konkrete Aufforderung der zuständigen Gemeinde- oder Stadtentwässerung, die Prüfung durchführen zu lassen – etwa im Rahmen der kommunalen Entwässerungssatzung.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns ein digitales Druckprotokoll. Dieses dient Ihnen als Nachweis für Ihre eigenen Unterlagen und kann bei Bedarf direkt bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtentwässerung eingereicht werden, etwa wenn diese die Prüfung angefordert hatte oder eine kommunale Nachweispflicht besteht.
Ja. Für Abwasserleitungen, die in einem Wasserschutzgebiet verlegt sind oder die gewerbliches Abwasser ableiten, können strengere Anforderungen und kürzere Prüfintervalle gelten als der übliche 20-Jahres-Rhythmus nach DIN 1986-30.
Hebeanlagen
Eine Hebeanlage wird immer dann benötigt, wenn Abwasser aus tiefer liegenden Räumen – etwa Kellerbädern oder Waschküchen – nicht im freien Gefälle in die Kanalisation abgeleitet werden kann. Das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser muss dann fachgerecht und rückstausicher über eine Pumpanlage gefördert werden; das schreibt die DIN 1986 für die Entwässerung unter der Rückstauebene vor.
Grauwasser bezeichnet Abwasser ohne Fäkalienanteil, etwa aus Waschmaschine, Dusche oder Waschbecken – es kann teils sogar zu Brauch- oder Betriebswasser aufbereitet werden. Schwarzwasser ist fäkalienhaltiges Abwasser, das über die Toilette abgeleitet wird.
Die Wartungsintervalle sind gemäß E-Norm 12056-4 bzw. DIN 1986 Teil 31 klar geregelt:
Zentral sind die DIN EN 12056-4, die die Planung und Dimensionierung von Abwasserhebeanlagen regelt, sowie DIN 1986 Teil 31, die die konkreten Wartungsintervalle festlegt (1x/2x/4x jährlich je nach Nutzung). Für Rückstauverschlüsse als Alternative zur Hebeanlage gilt zusätzlich die DIN 1983 Teil 30 mit einer vorgeschriebenen Wartung alle 6 Monate durch einen Fachkundigen.
Zuerst erfolgt die Dimensionierung nach tatsächlicher Abwassermenge und Nutzung gemäß DIN EN 12056-4. Danach wählen wir die passende Anlage – mit oder ohne Schneidwerk, je nach Grau- oder Schwarzwasseranfall – und übernehmen die fachgerechte Installation, egal ob frei aufgestellt im Technikraum, integriert in die Bodenplatte oder im Erdeinbau vor dem Gebäude.
Ein Rückstauverschluss verhindert, dass bei Starkregen Abwasser aus dem überlasteten Kanal in Ihre Räumlichkeiten zurückdrückt. Er kann eine Hebeanlage ersetzen, wenn nach EN 12056-4 alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine fachgerecht installierte Rückstausicherung muss laut DIN 1983 Teil 30 alle 6 Monate durch einen Fachkundigen gewartet und gereinigt werden – deutlich häufiger als eine reguläre Hebeanlage. Der Grund: Rückstauverschlüsse arbeiten rein mechanisch über Klappen, die im Ernstfall zuverlässig schließen müssen – Verschmutzung oder Verschleiß können diese Funktion beeinträchtigen, ohne dass Sie es im Alltag bemerken.
Wir betreuen Hebeanlagen unter anderem der Hersteller Kessel AG, Jung Pumpen, ABS und Sulzer Pumpen – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Sprechen Sie uns bei einem anderen Fabrikat gerne an, in der Regel können wir auch dafür Wartung und Reparatur übernehmen.
Kann der städtische Kanal bei Starkregen die anfallenden Wassermengen nicht mehr vollständig ableiten, staut sich das Abwasser im Kanal an und drückt zurück in die frei angeschlossenen Hausleitungen. Ohne Rückstausicherung tritt es dann an nicht geschützten Entwässerungsstellen aus – typischerweise an einem Bodenablauf im Keller – und kann erhebliche Wasserschäden verursachen.
In vielen Fällen ja. Werden bei der Wartung Undichtigkeiten oder Funktionsstörungen festgestellt, prüfen wir nicht nur die Pumpe selbst, sondern auch alle relevanten Komponenten wie Rückstauverschlüsse, Steuerungseinheiten und Ventile – und reparieren fachgerecht, egal ob es sich um eine private Kleinanlage oder eine komplexe gewerbliche Pumpstation handelt.
Kanalreinigung
Bei einer leichten bis mittleren Verstopfung – das Wasser läuft noch, wenn auch langsam – helfen meist einfache Hausmittel:
Hausmittel stoßen an ihre Grenzen, wenn eines der folgenden Anzeichen zutrifft:
Aus unserer Praxis hat sich eine monatliche Vorsorge-Routine bewährt:
Ja. Essig und Natron/Backpulver in Kombination sind schonend und wirksam gegen Fett, Seifenreste und leichten Kalk – die chemische Reaktion der beiden Stoffe löst Ablagerungen, ohne die Rohre anzugreifen. Ergänzend eignet sich Spülmittel mit heißem Wasser, besonders bei Fettablagerungen in der Küche.
Bei einer professionellen Absaugung – etwa von Sickergruben, Fettabscheidern oder nach einer Havarie – übernehmen wir die fachgerechte Entsorgung des Sauggutes entsprechend den behördlichen Auflagen selbst. Unser geschultes Personal führt die Absaugarbeiten so durch, dass keine Verschmutzung der Räumlichkeiten entsteht.
Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Kiespackung frei von Laub, Erde und anderen Verunreinigungen ist – das ist die häufigste Ursache dafür, dass Regenwasser nicht mehr versickern kann. Bäume und Sträucher in der Nähe sind ebenfalls ein Risiko, da Wurzeln in die Sickergrube und ihre Zuläufe einwachsen können.
Hier müssen wir differenzieren: Als Betreiber dürfen und sollen Sie die monatliche Eigenkontrolle (Sichtprüfung, Eintrag ins Betriebstagebuch) selbst durchführen – das ist sogar vorgeschrieben. Die eigentliche Reinigung, Entleerung und Wartung eines Fettabscheiders ist dagegen gesetzlich einem Fachkundigen bzw. zertifizierten Fachbetrieb vorbehalten (geregelt u. a. über DIN 4040-100).
Eine Sichtkontrolle – etwa an Revisionsschächten oder sichtbaren Rohrabschnitten – kann oberflächliche Probleme wie Verschmutzung oder offensichtliche Schäden aufdecken. Für eine verlässliche Beurteilung, insbesondere bei unterirdisch verlegten oder unter der Bodenplatte liegenden Leitungen, reicht das jedoch nicht aus: Risse, Wurzeleinwuchs oder beginnende Undichtigkeiten sind von außen meist nicht erkennbar.
Entfernen Sie zunächst sichtbare Blockaden, etwa Haare oder Fremdkörper am Abfluss, und versuchen Sie, stehendes Wasser abzuleiten. Verzichten Sie dabei auf Druckluft oder Hochdruckreiniger im Selbstversuch – Ablagerungen werden dadurch oft nur tiefer ins Rohrsystem gedrückt statt entfernt.
Halten Sie den Schacht regelmäßig frei von Erde, Rasen oder Pflasterüberdeckung – häufig wird gerade das übersehen, wodurch er im Ernstfall nicht zugänglich ist. Prüfen Sie zudem auf sichtbare Schäden und Verstopfungsanzeichen, etwa durch Wurzeleinwuchs oder Sedimentablagerungen.
Das lässt sich seriös nicht pauschal beziffern – die Dauer hängt stark von Ursache, Sitz der Verstopfung und Zugänglichkeit ab. Eine oberflächliche Verstopfung im Abfluss ist oft schnell behoben, während tieferliegende Blockaden im Hauptrohr oder Wurzeleinwuchs deutlich mehr Zeit erfordern können.
Ja. In Einzelfällen können Fremdeinwirkungen wie Erdarbeiten, Wurzeldruck oder Erschütterungen durch Bauarbeiten Schäden oder Blockaden im Leitungssystem verursachen. Auch eingespültes Material – Sand, Erde, Laub – gelangt teils über Schächte oder defekte Rohre ins Abwassersystem und lagert sich dort ab.
Ein regulärer Reinigungstermin zeigt meist zuverlässig, ob der Zustand noch tragfähig ist. Typische Warnzeichen für eine notwendige Sanierung sind:
Wiederkehrende Verstopfungen sind ein Warnsignal für ein tieferliegendes Problem – etwa hartnäckige Ablagerungen, Rohrversatz, Materialdefekte oder bauliche Mängel wie Gegengefälle. Eine einfache Nachreinigung behebt in diesen Fällen meist nur das Symptom, nicht die Ursache.
In vielen Fällen greift die Gebäudeversicherung oder eine spezielle Elementarschadenversicherung, sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde – etwa durch dauerhaftes Einleiten von Fett oder Fremdkörpern. Bei Mietobjekten ist in der Regel der Vermieter bzw. die Hausverwaltung für die Instandhaltung der Abwasseranlage zuständig, kann die Kosten aber bei nachweislich falscher Nutzung durch den Mieter geltend machen.
Rohrreinigung und Abflussreinigung starten bei uns ab 239 €. Der genaue Preis hängt vom konkreten Problem, der Dringlichkeit und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand ab und lässt sich daher nicht pauschal für jeden Fall nennen.
Ja. Mit unserem Tiefgaragensaugfahrzeug erreichen wir auch Bauwerke, an die viele Saugfahrzeuge sonst nicht herankommen.
In vier Schritten:
Nein. Wir arbeiten mit modernen Spiralwerkzeugen, leistungsstarken Spülfahrzeugen und Hochdruckspülungen, um selbst hartnäckige Ablagerungen und Verkrustungen mechanisch zu entfernen – vollständig ohne aggressive Chemikalien.
Dafür gibt es kein pauschales Intervall – es hängt von Alter und Zustand der Leitungen, der Nutzungsintensität und ob bereits Vorschäden bekannt sind, ab. Zur Vorbeugung reicht bei normaler Haushaltsnutzung oft die monatliche Selbstpflege aus unserem Hausmittel-Ratgeber.
Kanalsanierung
– Böden müssen nicht aufgebrochen werden – keine offene Bauweise nötig
– Es entstehen keine Bauabfälle, kein Staub und kein Lärm durch Erdarbeiten
– Minimale Einschränkung von Gehwegen und Straßenverkehr
– Keine Veränderung der Baustatik durch tiefe Ausgrabungen
– Deutlich kürzere Bauzeit im Vergleich zur offenen Bauweise
Bei der offenen Bauweise wird der Boden über dem beschädigten Kanal ausgegraben, um direkten Zugang zum Rohr zu bekommen – das Rohr wird repariert oder ersetzt. Bei der geschlossenen (grabenlosen) Bauweise erfolgt die Sanierung durch bestehende Zugangspunkte wie Schächte oder Reinigungsöffnungen, ohne dass gegraben werden muss.
Der Boden über dem beschädigten Kanal wird ausgegraben, um Zugang zum Rohr zu schaffen. Anschließend wird der beschädigte Abschnitt repariert oder vollständig ersetzt.
Bei der geschlossenen, grabenlosen Bauweise erfolgt die Sanierung über bestehende Zugangspunkte wie Schächte, Revisionsöffnungen oder Dachabläufe, ohne dass der Boden geöffnet werden muss. Bei uns kommen dabei drei Verfahren zum Einsatz:
Einen seriösen Pauschalpreis können wir hier nicht nennen – zu stark hängt er von Leitungslänge und -durchmesser, Art und Umfang des Schadens, dem gewählten Verfahren (Kurzliner, Inliner oder Flutungsverfahren) sowie der Zugänglichkeit vor Ort ab.
– Kurzliner: punktuelle Schäden mit gutem Zugang, etwa einzelne Risse, Rohrbrüche, Wurzeleinwuchs oder Rohrversätze – auch als Vorsanierung, um einen Rohrbruch abzudichten, bevor die gesamte Strecke mit Inliner saniert wird
– Inliner: längere Rissstrecken, Rohrverformungen, Korrosion sowie Leitungen mit Dimensionssprüngen (z. B. von DN 150 auf DN 200), die über einen 3D-Liner in einem Arbeitsgang abgedichtet werden
– Flutungsverfahren: kleine Undichtigkeiten und Haarrisse, insbesondere bei verzweigten Grundleitungen, bei denen Inliner oder Kurzliner geometrisch nicht anwendbar sind – Voraussetzung ist, dass die Leitung Erdreichkontakt hat (bei Leitungen im Mauerwerk funktioniert dieses Verfahren nicht)
– Reinigung der Leitung und TV-Inspektion zur Zustandsaufnahme
– Zuschneiden des Gewebeschlauchs auf Durchmesser und Länge, anschließend Harztränkung
– Einbringen über vorhandene Schächte, Revisionsöffnungen oder Dachabläufe – in oder gegen die Fließrichtung möglich
– Aushärtung entweder durch Befüllen mit erhitztem Wasser oder mittels Luftdruck
– Endkontrolle per Kamera
Kurzliner eignen sich für punktuelle Schäden mit gutem Zugang – etwa einzelne Risse oder Rohrbrüche. Sie werden auch gezielt vor einer Inlinersanierung eingesetzt: Ein Rohrbruch wird zunächst mit dem Kurzliner vorab abgedichtet, damit der anschließende Inliner beim Einbringen über die gesamte Leitungsstrecke nicht an genau dieser Stelle beschädigt wird.
Verlässlich beziffern lässt sich derzeit nur die Kurzlinersanierung: Die Aushärtedauer liegt je nach Umgebungstemperatur meist bei 1,5 bis 2 Stunden, die Sanierung selbst ist an einem Termin abgeschlossen.
In den meisten Fällen ja. Grabenlose Verfahren wie Kurzliner, Inliner oder Flutungsverfahren erfolgen über bestehende Zugangspunkte – Schächte, Revisionsöffnungen oder Reinigungsöffnungen – und erfordern keine Erdarbeiten im oder am Gebäude. Dadurch bleibt die Beeinträchtigung für Bewohner in der Regel gering.
Der Kurzliner ist ein mechanisches Verfahren: Eine mit Epoxidharz getränkte Glasfasermatte wird passgenau auf die beschädigte Rohrstelle gepresst und härtet dort aus – geeignet für punktuelle Schäden wie Risse oder Rohrbrüche.
Ja. Für die Kurzlinersanierung setzen wir den Konudur LM-Liner ein, der über die bauaufsichtliche Zulassung Z-42.3-391 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) verfügt.
Ja. Der von uns eingesetzte Inliner Brawoliner verfügt über die DIBt-Zulassung Z-42.3-362, die auch die fachgerechte Abdichtung von Zulaufleitungen zu Fettabscheideranlagen abdeckt.
Eine pauschale Jahreszahl können wir hier seriös nicht nennen – die tatsächliche Lebensdauer hängt vom Ausgangszustand des Rohres, der Belastung im Betrieb und der fachgerechten Ausführung ab. Die von uns verwendeten Materialien (Konudur LM-Liner, Brawoliner) verfügen über bauaufsichtliche DIBt-Zulassungen, die eine geprüfte Qualität und Langzeittauglichkeit bestätigen.
TV-Kanaluntersuchung
Bei einer TV-Kanaluntersuchung führen wir eine hochauflösende Kamera durch Ihre Abwasserleitungen oder Kanäle. So werden Schäden, Verschmutzungen, Lageabweichungen oder fehlerhafte Anschlüsse in HD-Qualität sichtbar gemacht und exakt vermessen – ganz ohne Grabungsarbeiten.
Typische Befunde sind Risse, Rohrbrüche, Wurzeleinwuchs, Undichtigkeiten sowie Ablagerungen und Sedimente. Auch Versätze an Muffenverbindungen, Lageabweichungen und fehlerhafte Rohranschlüsse lassen sich zuverlässig identifizieren und exakt lokalisieren – wichtige Grundlage, um im Anschluss das richtige Sanierungsverfahren auszuwählen.
Die Untersuchung eignet sich für Neubauabnahmen, regelmäßige Wartungskontrollen, bei konkretem Verdacht auf Schäden sowie zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen oder bei Immobilienverkäufen. Sie liefert die belastbare Datengrundlage für fundierte Sanierungsentscheidungen und wird auch von Ingenieur- und Architekturbüros regelmäßig für Planungszwecke genutzt.
Einen pauschalen Preis können wir hier seriös nicht nennen – die Kosten hängen von Leitungslänge, Zugänglichkeit und Rohrdimension ab. Eine professionelle Dokumentation (EDV-Bericht, ggf. DVD und Lageplan) ist bei uns fester Bestandteil der Leistung.
Sie deckt versteckte Mängel im Abwassersystem auf, die bei einer rein visuellen Begehung nicht erkennbar sind, und schafft damit Transparenz für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Häufig wird eine solche Untersuchung im Kaufvertrag empfohlen oder ausdrücklich gefordert, um spätere Streitigkeiten über den Zustand der Entwässerungsanlage zu vermeiden.
Nein. Die Kamerasysteme gelangen über vorhandene Zugänge in die Leitung – etwa über eine frei hängende Reinigungsöffnung, einen Revisionsschacht oder direkt über den Abfluss in Küche oder Bad.
Sie erhalten eine aussagekräftige Dokumentation in Form von EDV-Berichten nach ISYBAU oder ATV sowie einer DVD. Auf Wunsch erstellen wir zusätzlich eine 3D-Darstellung des untersuchten Leitungssystems sowie einen GPS-gestützten Lageplan – letzterer bewährt sich besonders in der Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Architekturbüros.
Ja. Unsere Kameratechnik befährt Bögen bis 90° sowohl in als auch gegen die Fließrichtung der Leitung und kommt auch mit verzweigten Leitungssystemen und schwer zugänglichen Bereichen zurecht.
Ja, regelmäßig. Gerade der automatisch erstellte GPS-Lageplan und die 3D-Darstellung des Leitungssystems sind für Ingenieur- und Architekturbüros eine wertvolle Planungsgrundlage, etwa bei Neubauabnahmen oder der Vorbereitung größerer Sanierungsprojekte.
Die TV-Kanaluntersuchung ist eines der möglichen Prüfmedien innerhalb einer Dichtheitsprüfung – neben Wasser- und Luftdruckprüfung. Während Druckprüfungen primär feststellen, ob eine Leitung dicht ist, liefert die TV-Untersuchung zusätzlich das visuelle Bild: die genaue Art, Lage und Ursache eines Schadens.