FAQs
Bei einer leichten bis mittleren Verstopfung – das Wasser läuft noch, wenn auch langsam – helfen meist einfache Hausmittel:
– Essig oder Essigessenz (3–6 EL) einwirken lassen, mit einem feuchten Tuch abdecken, danach heiß nachspülen
– Natron/Backpulver mit Essig kombiniert: löst Ablagerungen durch die entstehende chemische Reaktion
– Spülmittel mit heißem Wasser, besonders wirksam gegen Fett in der Küche
– Saugglocke oder Abfluss-Spirale bei Haaren und festen Rückständen
Verzichten Sie unbedingt auf chemische Abflussreiniger aus der Drogerie – sie greifen Rohre und Dichtungen an und verschlimmern das Problem häufig langfristig. Steht das Wasser komplett, sind mehrere Abflüsse betroffen oder kehrt die Verstopfung wieder, sollten Sie nicht weiter experimentieren, sondern uns kontaktieren.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen bewährten Methoden finden Sie in unserem Ratgeber: https://www.lemberger-abwassertechnik.de/reinigung/hausmittel-gegen-abfluss-verstopfung/
Hausmittel stoßen an ihre Grenzen, wenn eines der folgenden Anzeichen zutrifft:
– Das Wasser läuft gar nicht mehr ab
– Mehrere Abflüsse im Haus sind gleichzeitig betroffen
– Die Verstopfung tritt trotz Reinigung immer wieder auf
– Es gluckert dauerhaft im Rohr, auch ohne akute Blockade
– Wasser fließt zurück oder es riecht unangenehm aus dem Abfluss
In diesen Fällen liegt die Ursache meist tiefer im Rohrsystem, im Fallrohr oder in der Wand – dort kann weiteres Experimentieren mit Hausmitteln oder Spiralen mehr schaden als nutzen. Kontaktieren Sie uns dann direkt.
Aus unserer Praxis hat sich eine monatliche Vorsorge-Routine bewährt:
– Bad-Waschbecken und Dusche: Haare regelmäßig mit der Abfluss-Spirale herausziehen und im Müll entsorgen, nicht in den Abfluss geben
– Küche: Nudel- oder Kochwasser (kein weiteres Kochen nötig) mit ca. 20 ml Spülmittel oder Essigessenz vermischt in den Abfluss geben, nach etwa 1 Minute mit heißem Wasser nachspülen
– Toilette: Ausschließlich Exkremente und Toilettenpapier hineingeben – für Feuchttücher, Hygieneartikel und Ähnliches ist der Mülleimer da
Zusätzlich helfen Haarsiebe in Duschen und Badewannen sowie der Verzicht darauf, Fett und Speisereste über den Küchenabfluss zu entsorgen. Diese Maßnahmen verhindern nicht jede Verstopfung, senken das Risiko aber deutlich.
Ja. Essig und Natron/Backpulver in Kombination sind schonend und wirksam gegen Fett, Seifenreste und leichten Kalk – die chemische Reaktion der beiden Stoffe löst Ablagerungen, ohne die Rohre anzugreifen. Ergänzend eignet sich Spülmittel mit heißem Wasser, besonders bei Fettablagerungen in der Küche.
Wichtig zu wissen: Diese Mittel wirken vor allem bei oberflächlichen bis mittleren Verstopfungen aus organischem Material. Bei tiefsitzenden Blockaden, verdichteten Ablagerungen über längere Rohrstrecken oder baulichen Ursachen wie Gegengefälle helfen sie nicht – hier ist eine professionelle Reinigung nötig. Von Kaffeesatz, Cola-Mischungen oder dem gleichzeitigen Mischen mehrerer Hausmittel raten wir ausdrücklich ab, da diese Ablagerungen eher verdichten oder unkontrollierte Reaktionen auslösen können.
Bei einer professionellen Absaugung – etwa von Sickergruben, Fettabscheidern oder nach einer Havarie – übernehmen wir die fachgerechte Entsorgung des Sauggutes entsprechend den behördlichen Auflagen selbst. Unser geschultes Personal führt die Absaugarbeiten so durch, dass keine Verschmutzung der Räumlichkeiten entsteht. Bei Fett- und Ölabscheidern achten wir zusätzlich darauf, die Anlage nach der Leerung wieder ordnungsgemäß mit Frischwasser zu befüllen.
Als Privatperson müssen Sie sich um nichts kümmern – die Entsorgung ist Teil unseres Services und wird nicht Ihnen überlassen.
Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Kiespackung frei von Laub, Erde und anderen Verunreinigungen ist – das ist die häufigste Ursache dafür, dass Regenwasser nicht mehr versickern kann. Bäume und Sträucher in der Nähe sind ebenfalls ein Risiko, da Wurzeln in die Sickergrube und ihre Zuläufe einwachsen können.
Bei nachlassender Versickerung, Wasseraustritt an den Zuleitungen oder unangenehmem Geruch übernehmen wir die Ortung, das Freilegen und Hochsetzen auf Geländeniveau sowie bei Bedarf die Reinigung oder den Austausch der Kiespackung. Ist die Grube stärker beeinträchtigt, beraten wir Sie zu Sanierung oder Neusetzung.
Hier müssen wir differenzieren: Als Betreiber dürfen und sollen Sie die monatliche Eigenkontrolle (Sichtprüfung, Eintrag ins Betriebstagebuch) selbst durchführen – das ist sogar vorgeschrieben. Die eigentliche Reinigung, Entleerung und Wartung eines Fettabscheiders ist dagegen gesetzlich einem Fachkundigen bzw. zertifizierten Fachbetrieb vorbehalten (geregelt u. a. über DIN 4040-100). Eigenmächtiges Entleeren oder Reinigen durch Laien ist nicht zulässig und kann bei einer Prüfung zu Beanstandungen führen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Wartung, Absaugung und fachgerechte Entsorgung – inklusive Wiederbefüllung mit Frischwasser nach der Leerung.
Eine Sichtkontrolle – etwa an Revisionsschächten oder sichtbaren Rohrabschnitten – kann oberflächliche Probleme wie Verschmutzung oder offensichtliche Schäden aufdecken. Für eine verlässliche Beurteilung, insbesondere bei unterirdisch verlegten oder unter der Bodenplatte liegenden Leitungen, reicht das jedoch nicht aus: Risse, Wurzeleinwuchs oder beginnende Undichtigkeiten sind von außen meist nicht erkennbar.
Hier liefert eine TV-Kanaluntersuchung ein verlässliches Bild, da das Rohrinnere per Kamera exakt vermessen und dokumentiert wird – ohne dass etwas freigelegt werden muss.
Entfernen Sie zunächst sichtbare Blockaden, etwa Haare oder Fremdkörper am Abfluss, und versuchen Sie, stehendes Wasser abzuleiten. Verzichten Sie dabei auf Druckluft oder Hochdruckreiniger im Selbstversuch – Ablagerungen werden dadurch oft nur tiefer ins Rohrsystem gedrückt statt entfernt.
Fließt das Wasser trotzdem nicht ab, ist die Überflutung umfangreicher oder tritt sie wiederholt auf, rufen Sie uns an. Bei akuten Havariefällen, etwa Rückstau im Schacht oder überfluteten Tiefgaragen, sind wir mit Saugfahrzeug meist noch am selben Tag vor Ort.
Halten Sie den Schacht regelmäßig frei von Erde, Rasen oder Pflasterüberdeckung – häufig wird gerade das übersehen, wodurch er im Ernstfall nicht zugänglich ist. Prüfen Sie zudem auf sichtbare Schäden und Verstopfungsanzeichen, etwa durch Wurzeleinwuchs oder Sedimentablagerungen.
Ein Kontrollschacht erfüllt eine wichtige Funktion als Zugang für Reinigung und Wartung sowie als Rückstauschutz – bei einem verstopften Kanal steigt das Wasser zunächst hier, bevor es im Gebäude austreten würde. Für alles über die reine Sichtkontrolle hinaus – Ortung verdeckter Schächte, Freilegen, Setzen auf Geländeniveau, Reinigung, Abdichtung oder Neusetzung – übernehmen wir den kompletten Service.
Das lässt sich seriös nicht pauschal beziffern – die Dauer hängt stark von Ursache, Sitz der Verstopfung und Zugänglichkeit ab. Eine oberflächliche Verstopfung im Abfluss ist oft schnell behoben, während tieferliegende Blockaden im Hauptrohr oder Wurzeleinwuchs deutlich mehr Zeit erfordern können.
Deshalb gehen wir in zwei Schritten vor: Nach der telefonischen Ersteinschätzung prüfen wir die Situation vor Ort mit moderner Technik und geben Ihnen erst dann eine realistische Einschätzung zu Aufwand und Dauer – transparent und bevor irgendetwas berechnet wird.
Ja. In Einzelfällen können Fremdeinwirkungen wie Erdarbeiten, Wurzeldruck oder Erschütterungen durch Bauarbeiten Schäden oder Blockaden im Leitungssystem verursachen. Auch eingespültes Material – Sand, Erde, Laub – gelangt teils über Schächte oder defekte Rohre ins Abwassersystem und lagert sich dort ab.
Unsere Techniker prüfen bei einer Vor-Ort-Analyse mögliche externe Ursachen mit, damit Sie nicht nur die akute Verstopfung beseitigt bekommen, sondern auch wissen, ob und wie eine erneute Verstopfung vermieden werden kann.
Ein regulärer Reinigungstermin zeigt meist zuverlässig, ob der Zustand noch tragfähig ist. Typische Warnzeichen für eine notwendige Sanierung sind:
– Sichtbare Risse, Undichtigkeiten oder Wurzeleinwuchs
– Auffällig häufiger Reinigungsbedarf (mehrmals pro Jahr)
– Unangenehmer Geruch trotz Entleerung
– Feuchtigkeit im Umfeld der Grube
– Stark verschlammte Kiespackung, die trotz Reinigung schnell wieder zusetzt
Wir beraten Sie individuell, ob eine reguläre Reinigung, ein Austausch der Kiespackung oder eine vollständige Sanierung bzw. Neusetzung sinnvoll ist.
Wiederkehrende Verstopfungen sind ein Warnsignal für ein tieferliegendes Problem – etwa hartnäckige Ablagerungen, Rohrversatz, Materialdefekte oder bauliche Mängel wie Gegengefälle. Eine einfache Nachreinigung behebt in diesen Fällen meist nur das Symptom, nicht die Ursache.
Wir empfehlen dann:
– Eine Rohrinspektion mit Kamera (TV-Kanaluntersuchung), um die tatsächliche Ursache sichtbar zu machen
– Prüfung auf bauliche Mängel
– Bei Bedarf eine prophylaktische Hochdruckspülung
Bitte verwenden Sie in keinem Fall chemische Abflussreiniger, um das Problem selbst zu lösen – sie verschärfen es häufig, statt es zu beheben.
In vielen Fällen greift die Gebäudeversicherung oder eine spezielle Elementarschadenversicherung, sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde – etwa durch dauerhaftes Einleiten von Fett oder Fremdkörpern. Bei Mietobjekten ist in der Regel der Vermieter bzw. die Hausverwaltung für die Instandhaltung der Abwasseranlage zuständig, kann die Kosten aber bei nachweislich falscher Nutzung durch den Mieter geltend machen.
Wir erstellen Ihnen auf Wunsch eine technische Schadensbeschreibung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder Hausverwaltung. Bitte beachten Sie: Dies ist keine Rechtsberatung – im Streitfall sollten Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Fachanwalt wenden.
Rohrreinigung und Abflussreinigung starten bei uns ab 239 €. Der genaue Preis hängt vom konkreten Problem, der Dringlichkeit und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand ab und lässt sich daher nicht pauschal für jeden Fall nennen.
Unser Ablauf ist transparent: Nach der telefonischen Ersteinschätzung prüfen wir die Situation vor Ort, Sie erhalten ein klares Angebot ohne versteckte Posten – und bezahlen erst nach Freigabe und Durchführung der Arbeiten.
Ja. Mit unserem Tiefgaragensaugfahrzeug erreichen wir auch Bauwerke, an die viele Saugfahrzeuge sonst nicht herankommen. Wir spülen, saugen und reinigen die Entwässerung über Entwässerungsrinnen oder Gullys und übernehmen auch die Absaugung von meist ölhaltigem Wasser und Sedimenten aus Aufzugschächten, damit der sichere Betrieb der Anlage gewährleistet bleibt.
Bei Havarie – etwa einer überfluteten Tiefgarage – sind wir in der Regel noch am selben Tag vor Ort.
In vier Schritten:
1. Anruf & Ersteinschätzung – Sie schildern uns das Problem, wir geben eine erste fachliche Einschätzung direkt am Telefon
2. Anfahrt & Analyse vor Ort – wir prüfen die Situation mit moderner Technik und ermitteln die Ursache präzise
3. Transparente Kostenklärung – Sie erhalten ein nachvollziehbares Angebot ohne versteckte Posten, immer erst nach Ihrer Freigabe
4. Durchführung der Arbeiten – fachgerecht, sauber, und wir hinterlassen alles ordentlich
Bezahlt wird grundsätzlich erst nach erbrachter Leistung.
Nein. Wir arbeiten mit modernen Spiralwerkzeugen, leistungsstarken Spülfahrzeugen und Hochdruckspülungen, um selbst hartnäckige Ablagerungen und Verkrustungen mechanisch zu entfernen – vollständig ohne aggressive Chemikalien. Das schont Ihre Rohre langfristig, im Gegensatz zu handelsüblichen chemischen Abflussreinigern, von denen wir grundsätzlich abraten.
Dafür gibt es kein pauschales Intervall – es hängt von Alter und Zustand der Leitungen, der Nutzungsintensität und ob bereits Vorschäden bekannt sind, ab. Zur Vorbeugung reicht bei normaler Haushaltsnutzung oft die monatliche Selbstpflege aus unserem Hausmittel-Ratgeber.
Eine professionelle Kontrolle empfiehlt sich vor allem dann, wenn Verstopfungen wiederholt auftreten, Ihr Grundstück älteren Baujahrs ist oder Sie den Zustand vor einem Immobilienkauf bzw. -verkauf objektiv dokumentieren möchten – hierfür bietet sich eine TV-Kanaluntersuchung an. Eine belastbare individuelle Einschätzung können wir Ihnen nach einer kurzen Bestandsaufnahme vor Ort geben.
– Böden müssen nicht aufgebrochen werden – keine offene Bauweise nötig
– Es entstehen keine Bauabfälle, kein Staub und kein Lärm durch Erdarbeiten
– Minimale Einschränkung von Gehwegen und Straßenverkehr
– Keine Veränderung der Baustatik durch tiefe Ausgrabungen
– Deutlich kürzere Bauzeit im Vergleich zur offenen Bauweise
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Schaden lässt sich grabenlos beheben. Ob Kurzliner, Inliner oder Flutungsverfahren infrage kommen, hängt vom konkreten Schadensbild, der Rohrgeometrie und dem Material ab – das klären wir vorab per TV-Kanaluntersuchung.
Bei der offenen Bauweise wird der Boden über dem beschädigten Kanal ausgegraben, um direkten Zugang zum Rohr zu bekommen – das Rohr wird repariert oder ersetzt. Bei der geschlossenen (grabenlosen) Bauweise erfolgt die Sanierung durch bestehende Zugangspunkte wie Schächte oder Reinigungsöffnungen, ohne dass gegraben werden muss.
Die offene Methode ist invasiver, verursacht mehr Lärm, Staub und Verkehrsstörungen und kann aufwendiger sowie teurer sein. Die geschlossene Methode ist meist schneller und weniger störend, eignet sich aber nicht für jedes Schadensbild – etwa bei sehr großflächigen strukturellen Schäden oder wenn das Rohr komplett ersetzt werden muss.
Der Boden über dem beschädigten Kanal wird ausgegraben, um Zugang zum Rohr zu schaffen. Anschließend wird der beschädigte Abschnitt repariert oder vollständig ersetzt.
Zu beachten ist:
– Der Aushub kann erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen, insbesondere in städtischen Gebieten – mit Verkehrsstörungen, Lärm und Staubbelastung
– Die Umgebung, einschließlich Vegetation und angrenzender Infrastruktur, kann beeinträchtigt werden – eine sorgfältige Standortplanung ist daher wichtig
– Die Baustelle muss unter Umständen gesichert und der Verkehr umgeleitet werden, was zusätzliche Planung und Koordination erfordert
– Diese Methode kann kostspieliger und zeitaufwendiger sein als grabenlose Verfahren, insbesondere bei tiefen Gräben oder Komplikationen
Wir prüfen daher immer zuerst, ob ein grabenloses Verfahren (Kurzliner, Inliner, Flutungsverfahren) infrage kommt, bevor wir zur offenen Bauweise raten.
Bei der geschlossenen, grabenlosen Bauweise erfolgt die Sanierung über bestehende Zugangspunkte wie Schächte, Revisionsöffnungen oder Dachabläufe, ohne dass der Boden geöffnet werden muss. Bei uns kommen dabei drei Verfahren zum Einsatz:
– Kurzlinersanierung für punktuelle Schäden
– Inlinersanierung für längere Schadstrecken
– Flutungsverfahren für kleinere Undichtigkeiten in verzweigten Grundleitungen
Grabenlose Techniken sind meist schneller, weniger störend und verursachen weniger Staub, Lärm und Verkehrsbeeinträchtigung. Sie lassen sich auch dort einsetzen, wo Graben schwierig oder unmöglich ist, etwa unter Gebäuden oder Straßen. Da die Arbeiten größtenteils unterirdisch stattfinden, untersuchen wir das Rohr vorab immer gründlich per TV-Kanalinspektion, um das passende Verfahren sicher auszuwählen.
Einen seriösen Pauschalpreis können wir hier nicht nennen – zu stark hängt er von Leitungslänge und -durchmesser, Art und Umfang des Schadens, dem gewählten Verfahren (Kurzliner, Inliner oder Flutungsverfahren) sowie der Zugänglichkeit vor Ort ab.
Belastbar lässt sich das erst nach einer TV-Kanaluntersuchung einschätzen, die den Zustand der Leitung exakt dokumentiert. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen ein transparentes, verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten.
– Kurzliner: punktuelle Schäden mit gutem Zugang, etwa einzelne Risse, Rohrbrüche, Wurzeleinwuchs oder Rohrversätze – auch als Vorsanierung, um einen Rohrbruch abzudichten, bevor die gesamte Strecke mit Inliner saniert wird
– Inliner: längere Rissstrecken, Rohrverformungen, Korrosion sowie Leitungen mit Dimensionssprüngen (z. B. von DN 150 auf DN 200), die über einen 3D-Liner in einem Arbeitsgang abgedichtet werden
– Flutungsverfahren: kleine Undichtigkeiten und Haarrisse, insbesondere bei verzweigten Grundleitungen, bei denen Inliner oder Kurzliner geometrisch nicht anwendbar sind – Voraussetzung ist, dass die Leitung Erdreichkontakt hat (bei Leitungen im Mauerwerk funktioniert dieses Verfahren nicht)
Welches Verfahren für Ihren konkreten Fall geeignet ist, klären wir individuell anhand des Schadensbilds aus der TV-Kanaluntersuchung.
– Reinigung der Leitung und TV-Inspektion zur Zustandsaufnahme
– Zuschneiden des Gewebeschlauchs auf Durchmesser und Länge, anschließend Harztränkung
– Einbringen über vorhandene Schächte, Revisionsöffnungen oder Dachabläufe – in oder gegen die Fließrichtung möglich
– Aushärtung entweder durch Befüllen mit erhitztem Wasser oder mittels Luftdruck
– Endkontrolle per Kamera
Bei fachgerechter Ausführung haftet der Liner wie eine zweite Rohrwand am defekten Rohr und ist auch gegen Wurzeleinwuchs beständig; die Statik entspricht der einer neu verlegten Leitung. Das von uns verwendete Material Brawoliner verfügt über die DIBt-Zulassung Z-42.3-362 – dadurch können wir damit auch Zulaufleitungen zu Fettabscheidern fachgerecht abdichten. Die Gesamtdauer richtet sich nach Leitungslänge, Zugänglichkeit und Aushärtezeit und wird Ihnen nach der TV-Inspektion konkret genannt.
Kurzliner eignen sich für punktuelle Schäden mit gutem Zugang – etwa einzelne Risse oder Rohrbrüche. Sie werden auch gezielt vor einer Inlinersanierung eingesetzt: Ein Rohrbruch wird zunächst mit dem Kurzliner vorab abgedichtet, damit der anschließende Inliner beim Einbringen über die gesamte Leitungsstrecke nicht an genau dieser Stelle beschädigt wird.
Inliner sind die bessere Wahl bei längeren Schadstrecken oder mehreren Defekten entlang einer Leitung, da sie in einem Arbeitsgang die komplette Strecke abdichten. Das von uns eingesetzte Kurzliner-Material Konudur LM-Liner verfügt über die DIBt-Zulassung Z-42.3-391; die Aushärtedauer liegt je nach Umgebungstemperatur meist bei 1,5 bis 2 Stunden.
Verlässlich beziffern lässt sich derzeit nur die Kurzlinersanierung: Die Aushärtedauer liegt je nach Umgebungstemperatur meist bei 1,5 bis 2 Stunden, die Sanierung selbst ist an einem Termin abgeschlossen.
Bei Inliner- und Flutungsverfahren hängt die Gesamtdauer stark von Leitungslänge, Zugänglichkeit, Witterung und Umfang des Schadens ab – hier vermeiden wir bewusst eine pauschale Zeitangabe, da sie im Einzelfall stark abweichen kann. Nach der TV-Kanaluntersuchung können wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihr konkretes Projekt geben.
In den meisten Fällen ja. Grabenlose Verfahren wie Kurzliner, Inliner oder Flutungsverfahren erfolgen über bestehende Zugangspunkte – Schächte, Revisionsöffnungen oder Reinigungsöffnungen – und erfordern keine Erdarbeiten im oder am Gebäude. Dadurch bleibt die Beeinträchtigung für Bewohner in der Regel gering.
Ob das im konkreten Einzelfall möglich ist, hängt vom Schadensbild und der Rohrgeometrie ab und wird vorab per TV-Kanaluntersuchung geklärt.
Der Kurzliner ist ein mechanisches Verfahren: Eine mit Epoxidharz getränkte Glasfasermatte wird passgenau auf die beschädigte Rohrstelle gepresst und härtet dort aus – geeignet für punktuelle Schäden wie Risse oder Rohrbrüche.
Das Flutungsverfahren arbeitet dagegen chemisch: Zwei flüssige Sanierungskomponenten werden abwechselnd durch die Leitung geflutet und reagieren an Schadstellen bzw. undichten Muffenverbindungen miteinander. Es eignet sich besonders für verzweigte Grundleitungen, bei denen Inliner oder Kurzliner geometrisch nicht anwendbar sind – Voraussetzung ist allerdings, dass die Leitung im Erdreich liegt; bei Leitungen im Mauerwerk funktioniert das Verfahren nicht.
Ja. Für die Kurzlinersanierung setzen wir den Konudur LM-Liner ein, der über die bauaufsichtliche Zulassung Z-42.3-391 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) verfügt. Für die Inlinersanierung verwenden wir den Brawoliner mit der DIBt-Zulassung Z-42.3-362. Beide Zulassungen bestätigen, dass die Materialien geprüften technischen Anforderungen entsprechen.
Ja. Der von uns eingesetzte Inliner Brawoliner verfügt über die DIBt-Zulassung Z-42.3-362, die auch die fachgerechte Abdichtung von Zulaufleitungen zu Fettabscheideranlagen abdeckt. Damit lassen sich auch diese besonders beanspruchten Leitungsabschnitte grabenlos sanieren.
Eine pauschale Jahreszahl können wir hier seriös nicht nennen – die tatsächliche Lebensdauer hängt vom Ausgangszustand des Rohres, der Belastung im Betrieb und der fachgerechten Ausführung ab. Die von uns verwendeten Materialien (Konudur LM-Liner, Brawoliner) verfügen über bauaufsichtliche DIBt-Zulassungen, die eine geprüfte Qualität und Langzeittauglichkeit bestätigen.
Bei fachgerechter Ausführung haftet der Liner dauerhaft wie eine zweite Rohrwand am Bestandsrohr. Eine belastbare Einschätzung für Ihren konkreten Fall setzt eine vorherige Rohrzustandsbewertung voraus.
Eine Hebeanlage wird immer dann benötigt, wenn Abwasser aus tiefer liegenden Räumen – etwa Kellerbädern oder Waschküchen – nicht im freien Gefälle in die Kanalisation abgeleitet werden kann. Das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser muss dann fachgerecht und rückstausicher über eine Pumpanlage gefördert werden; das schreibt die DIN 1986 für die Entwässerung unter der Rückstauebene vor.
Das Abwasser wird dabei in einem geruchsdichten Pumpenbehälter aufgefangen und über die Druckleitung in den höher liegenden Schmutzwasserkanal eingeleitet. Für rein fäkalienfreies Abwasser aus einem Waschkeller (nur Spülbecken und Waschmaschine) reicht dagegen oft eine einfache Kellerentwässerungs- bzw. Tauchpumpe aus.
Grauwasser bezeichnet Abwasser ohne Fäkalienanteil, etwa aus Waschmaschine, Dusche oder Waschbecken – es kann teils sogar zu Brauch- oder Betriebswasser aufbereitet werden. Schwarzwasser ist fäkalienhaltiges Abwasser, das über die Toilette abgeleitet wird.
Je nachdem, ob Sie Grauwasser, Schwarzwasser oder Mischwasser in den öffentlichen Kanal einleiten, kommen unterschiedliche Pumpen und Hebeanlagen zum Einsatz – Schwarzwasseranlagen benötigen in der Regel Schneidwerke oder Freistromradpumpen, um Feststoffe zu zerkleinern. Wir beraten Sie zur passenden Anlage für Ihren konkreten Einsatzfall.
Die Wartungsintervalle sind gemäß E-Norm 12056-4 bzw. DIN 1986 Teil 31 klar geregelt:
– Einmal im Kalenderjahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
– Zweimal im Kalenderjahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
– Viermal im Kalenderjahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
Diese Intervalle dienen dazu, Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen, bevor sie zu Schäden oder Ausfällen führen. Wir übernehmen die regelmäßige Wartung für Anlagen führender Hersteller wie Kessel AG, Jung Pumpen, ABS oder Sulzer Pumpen.
Zentral sind die DIN EN 12056-4, die die Planung und Dimensionierung von Abwasserhebeanlagen regelt, sowie DIN 1986 Teil 31, die die konkreten Wartungsintervalle festlegt (1x/2x/4x jährlich je nach Nutzung). Für Rückstauverschlüsse als Alternative zur Hebeanlage gilt zusätzlich die DIN 1983 Teil 30 mit einer vorgeschriebenen Wartung alle 6 Monate durch einen Fachkundigen.
Diese Normen gelten sowohl für private als auch gewerbliche Anlagen und legen unter anderem Rückstauebene, Wartungspflichten und Einbauvorgaben fest.
Zuerst erfolgt die Dimensionierung nach tatsächlicher Abwassermenge und Nutzung gemäß DIN EN 12056-4. Danach wählen wir die passende Anlage – mit oder ohne Schneidwerk, je nach Grau- oder Schwarzwasseranfall – und übernehmen die fachgerechte Installation, egal ob frei aufgestellt im Technikraum, integriert in die Bodenplatte oder im Erdeinbau vor dem Gebäude.
Anschließend erfolgen Druckprüfung, Anschluss ans Stromnetz sowie ein Probelauf. Wichtig: Der Einbau erfolgt immer oberhalb der Rückstauebene mit Rückstauschleife, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Wir verwenden ausschließlich zertifizierte Materialien.
Ein Rückstauverschluss verhindert, dass bei Starkregen Abwasser aus dem überlasteten Kanal in Ihre Räumlichkeiten zurückdrückt. Er kann eine Hebeanlage ersetzen, wenn nach EN 12056-4 alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
– Es besteht ein Gefälle zum Kanal
– Es handelt sich um Räume mit untergeordneter Nutzung, in denen bei Rückstau keine wesentlichen Sachwerte beschädigt und niemandes Gesundheit gefährdet würde
– Der Benutzerkreis ist klein
– Ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene ist nutzbar
– Auf die Ablaufstelle kann im Rückstaufall verzichtet werden
Liegt der öffentliche Kanal höher als Ihre Ablaufstelle, reicht ein Rückstauverschluss nicht aus – dann ist zwingend eine Hebeanlage mit Rückstauschleife erforderlich.
Eine fachgerecht installierte Rückstausicherung muss laut DIN 1983 Teil 30 alle 6 Monate durch einen Fachkundigen gewartet und gereinigt werden – deutlich häufiger als eine reguläre Hebeanlage. Der Grund: Rückstauverschlüsse arbeiten rein mechanisch über Klappen, die im Ernstfall zuverlässig schließen müssen – Verschmutzung oder Verschleiß können diese Funktion beeinträchtigen, ohne dass Sie es im Alltag bemerken.
Wir betreuen Hebeanlagen unter anderem der Hersteller Kessel AG, Jung Pumpen, ABS und Sulzer Pumpen – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Sprechen Sie uns bei einem anderen Fabrikat gerne an, in der Regel können wir auch dafür Wartung und Reparatur übernehmen.
Kann der städtische Kanal bei Starkregen die anfallenden Wassermengen nicht mehr vollständig ableiten, staut sich das Abwasser im Kanal an und drückt zurück in die frei angeschlossenen Hausleitungen. Ohne Rückstausicherung tritt es dann an nicht geschützten Entwässerungsstellen aus – typischerweise an einem Bodenablauf im Keller – und kann erhebliche Wasserschäden verursachen.
Öffentliche Kanäle sind aus wirtschaftlichen Gründen bewusst nicht so dimensioniert, dass sie jeden Extremregen problemlos ableiten – ein funktionierender Rückstauschutz am eigenen Gebäude ist daher unverzichtbar.
In vielen Fällen ja. Werden bei der Wartung Undichtigkeiten oder Funktionsstörungen festgestellt, prüfen wir nicht nur die Pumpe selbst, sondern auch alle relevanten Komponenten wie Rückstauverschlüsse, Steuerungseinheiten und Ventile – und reparieren fachgerecht, egal ob es sich um eine private Kleinanlage oder eine komplexe gewerbliche Pumpstation handelt.
Ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein Austausch näherliegt, hängt vom Alter, Zustand und Umfang des Defekts ab – das klären wir bei der Wartung mit Ihnen gemeinsam.
Ein Abscheider ist eine technische Anlage zur Trennung wasserunlöslicher Stoffe wie Fette, Öle oder Kraftstoffe vom Abwasser, bevor dieses in die Kanalisation gelangt. Er nutzt dabei den Dichteunterschied der Stoffe: Leichtere Substanzen wie Fett oder Öl steigen auf und werden zurückgehalten, während das gereinigte Wasser abfließt.
Je nach Einsatzzweck unterscheidet man vor allem Fettabscheider – etwa in Großküchen und der Lebensmittelverarbeitung – und Leichtflüssigkeitsabscheider für Öl und Kraftstoffe, etwa bei Tankstellen oder Werkstätten. Beide schützen Kanalisation, Kläranlagen und Umwelt vor schädlichen Einträgen.
Für Planung, Einbau, Betrieb und Wartung gelten unterschiedliche Normen je nach Abscheidertyp:
– Fettabscheider: DIN EN 1825 in Verbindung mit DIN 4040-100
– Leichtflüssigkeitsabscheider (Öl/Benzin): DIN EN 858 in Verbindung mit DIN 1999-100
– Zusätzlich für die zuführenden Rohrleitungen: DIN 1986-30 bzw. DIN EN 1610
Ergänzend schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kombination mit der AwSV eine regelmäßige Prüfung und Dokumentation durch zertifizierte Fachbetriebe vor.
Hinweis in eigener Sache: Uns ist bei der Überprüfung aufgefallen, dass unsere eigene Leistungsseite an einer Stelle für Fettabscheider fälschlich DIN EN 858 statt der korrekten DIN EN 1825 nennt. Das wird korrigiert – die Angaben hier sind bereits die geprüft korrekten.
– Eigenkontrolle: monatlich, durch eine sachkundige Person (Sichtprüfung, Eintrag ins Betriebstagebuch)
– Fachgerechte Wartung durch einen Fachkundigen: bei Fettabscheidern mindestens jährlich, bei Leichtflüssigkeitsabscheidern mindestens halbjährlich
– Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb: alle 5 Jahre, sowie verpflichtend vor der ersten Inbetriebnahme
Diese Intervalle sind keine Empfehlung, sondern gesetzlich über DIN EN 1825/DIN EN 858, DIN 4040-100/DIN 1999-100 sowie das WHG vorgeschrieben. Wird die Wartung vernachlässigt, drohen im Rahmen der behördlichen Aufsicht Beanstandungen bis hin zu Bußgeldern.
Einen Pauschalpreis können wir hier seriös nicht nennen – die Kosten hängen stark von Anlagengröße bzw. Nenngröße, Standort, Zugänglichkeit und der tatsächlichen Entsorgungsmenge ab; Entsorgung wird üblicherweise nach Volumen (m³) abgerechnet.
Ein Wartungsvertrag mit regelmäßigen Terminen senkt in der Praxis häufig die Gesamtkosten gegenüber Einzelbeauftragungen und sichert die Rechtssicherheit dauerhaft ab. Für ein konkretes Angebot benötigen wir Angaben zu Anlagentyp, Nenngröße und Standort.
Die Generalinspektion, Wartung und Entsorgung darf nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach WHG erfolgen – Eigenleistung ist hier, anders als bei der monatlichen Sichtkontrolle, nicht zulässig. Achten Sie bei der Beauftragung auf:
– Zertifizierung nach WHG & AwSV
– Nachweisbare Schulung/Fachkunde des Personals
– Erfahrung in Ihrer Branche (z. B. Gastronomie, Industrie, Kfz-Gewerbe)
In München und Oberbayern bieten wir den kompletten Service aus einer Hand – von Wartung über Generalinspektion bis zur Entsorgung, mit behördensicherer Dokumentation.
Betreiber, die fetthaltiges Abwasser einleiten, sind gesetzlich verpflichtet, dieses über einen Fettabscheider zu führen. Das betrifft hauptsächlich:
– Gastronomiebetriebe
– Lebensmittelverarbeitende Unternehmen
– Industriebetriebe mit entsprechendem Abwasseranfall
Die Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung unterzogen werden.
Betreiber eines Koaleszenz- oder Benzinabscheiders sind zu regelmäßiger Prüfung verpflichtet, wenn Öl, Benzin oder andere Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen können. Das betrifft insbesondere:
– Industriebetriebe
– Kfz-Werkstätten
– Tankstellen
– Schiffswerften und Häfen
Auch hier gilt: Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung vor Erstinbetriebnahme und danach alle 5 Jahre.
Jeder Betreiber einer Abscheideranlage ist verpflichtet, ein Betriebstagebuch zu führen. Darin werden die technischen Unterlagen des Abscheiders, Genehmigungen, die Betriebserlaubnis sowie Entsorgungsnachweise hinterlegt. Bei jeder Generalinspektion muss das Betriebstagebuch vollständig vorliegen – fehlende Einträge oder Nachweise können bei der Prüfung beanstandet werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Dokumentation lückenlos und behördensicher zu führen.
Neben dem Risiko einer nicht funktionierenden Anlage – und damit Fett- oder Ölaustrag in die Kanalisation, was zu Verstopfungen und Umweltschäden führen kann – riskieren Sie bei einer behördlichen Kontrolle Beanstandungen. Fehlt die vorgeschriebene Eigenkontrolle, Wartung oder Generalinspektion, kann die zuständige Behörde Auflagen erteilen oder im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes Bußgelder verhängen.
Regelmäßige, dokumentierte Wartung ist daher nicht nur Vorschrift, sondern schützt Sie auch vor teuren Folgeschäden und rechtlichen Konsequenzen.
Ja. Werden bei einer Wartung oder Generalinspektion Undichtigkeiten oder Defekte festgestellt, bieten wir neben der Reparatur auch die Sanierung, den kompletten Neueinbau oder bei Bedarf die fachgerechte Stilllegung eines Abscheiders an. Für Beschichtungen sowie Behälter- und Fugenabdichtungen verwenden wir ausschließlich WHG-zugelassene Abdichtungsmittel gemäß DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100.
Bei Neuplanung übernehmen wir auf Wunsch auch die Dimensionierung der benötigten Abscheideranlage und verwenden ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Materialien und Fabrikate.
Die Dichtheitsprüfung stellt fest, ob Ihre Abwasserleitungen dicht sind oder ob Schmutzwasser über undichte Stellen ins Erdreich bzw. Grundwasser gelangen kann. Rechtliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Nach § 60 WHG müssen Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden; § 61 WHG verpflichtet jeden Betreiber, Zustand, Funktionsfähigkeit sowie Art und Menge des eingeleiteten Abwassers selbst zu überwachen.
Geprüft wird je nach Leitung mit Wasser- oder Luftdruck oder per Kamera (TV-Inspektion). Damit schützen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihr eigenes Gebäude – undichte Leitungen können langfristig zu Setzungsschäden führen.
Nach § 61 WHG ist grundsätzlich jeder Betreiber einer Entwässerungsanlage – also jeder, der Schmutz-, Regen- oder Sonderabwasser über sein Grundstück in den öffentlichen Kanal einleitet – zur Selbstüberwachung verpflichtet. Die konkreten Prüf-Fristen ergeben sich in Bayern jedoch primär aus der jeweiligen kommunalen Entwässerungssatzung; das Landesamt für Umwelt (LfU Bayern) verweist ausdrücklich darauf. Ergänzend gilt die DIN 1986-30 mit einem üblichen 20-Jahres-Prüfrhythmus für Bestandsanlagen bzw. die DIN 1610 für Neuanlagen (dort erneute Prüfung nach 30 Jahren empfohlen).
Wichtig zu wissen: Enthält Ihre kommunale Satzung keine konkrete Prüfpflicht, entbindet Sie das nicht von der Verantwortung – Sie müssen Ihre Anlage trotzdem dicht betreiben, können das aber nur durch eine Prüfung sicher feststellen. Verfügen Sie über keinen Dichtheitsnachweis oder ist dieser älter als 20 Jahre, empfehlen wir eine zeitnahe Prüfung.
Je nach Leitungssystem und Material – Guss, Steinzeug oder Kunststoff – erfolgt die Prüfung mit den Prüfmedien Wasser oder Luft über eine elektronische Messeinrichtung, alternativ über eine Can3D-GPS-TV-Kanalinspektion. Die Leitungen werden zunächst gespült, dann mit einem Prüfgerät versiegelt und unter definierten Druck gesetzt; bei der TV-Inspektion wird das Rohrinnere zusätzlich visuell auf Schäden untersucht.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns ein digitales Druckprotokoll für Ihre Unterlagen oder zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Eine TV-Kanalinspektion ist besonders sinnvoll, wenn Undichtigkeiten vermutet werden oder eine Sanierung gezielt vorbereitet werden soll. Sie liefert präzise Bilder von Rissen, Wurzeleinwüchsen oder Materialschäden und ergänzt so die reine Druckprüfung um eine visuelle, exakt lokalisierbare Dokumentation – ideal als Entscheidungsgrundlage, bevor Sanierungsmaßnahmen beauftragt werden.
Einen pauschalen Preis können wir seriös nicht nennen – die Kosten hängen von Leitungslänge, gewähltem Prüfverfahren (Wasser, Luft oder TV-Inspektion) und der Zugänglichkeit vor Ort ab. Bei größeren Objekten oder zusätzlichen Leistungen wie einer kombinierten TV-Inspektion oder Sanierungsvorbereitung kommen weitere Faktoren hinzu.
Wir erstellen Ihnen gerne ein konkretes, unverbindliches Angebot – bei uns gibt es grundsätzlich keine versteckten Kosten und Sie zahlen erst nach erbrachter Leistung.
Sollten sich Ihre Kanäle oder Schächte bei der Prüfung als undicht erweisen, bieten wir Ihnen direkt im Anschluss Lösungen zur Behebung der Undichtigkeiten an – von einer punktuellen Sanierung mit Kurzliner bis zur Inlinersanierung längerer Schadstrecken. So müssen Sie nicht selbst nach einem weiteren Anbieter suchen; wir übernehmen Prüfung und Behebung aus einer Hand.
Die DIN 1986-30 regelt die Instandhaltung bestehender Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – hier gilt für private Abwasserleitungen üblicherweise ein 20-Jahres-Prüfrhythmus. Die DIN 1610 betrifft dagegen neu verlegte oder sanierte Abwasserrohre, die vor Inbetriebnahme geprüft werden müssen; bei diesen Neuanlagen wird eine erneute Prüfung nach 30 Jahren empfohlen.
Welche Norm für Sie relevant ist, hängt also davon ab, ob es sich um eine bestehende Leitung oder um eine neu verlegte bzw. gerade sanierte Leitung handelt.
Beides kommt vor. Häufig erhalten Grundstückseigentümer eine konkrete Aufforderung der zuständigen Gemeinde- oder Stadtentwässerung, die Prüfung durchführen zu lassen – etwa im Rahmen der kommunalen Entwässerungssatzung. Sie können die Prüfung aber auch eigenständig und vorsorglich beauftragen, insbesondere wenn Ihr letzter Dichtheitsnachweis fehlt oder älter als 20 Jahre ist.
In beiden Fällen übernehmen wir die komplette Abwicklung inklusive Protokoll zur Vorlage bei der Behörde.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns ein digitales Druckprotokoll. Dieses dient Ihnen als Nachweis für Ihre eigenen Unterlagen und kann bei Bedarf direkt bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtentwässerung eingereicht werden, etwa wenn diese die Prüfung angefordert hatte oder eine kommunale Nachweispflicht besteht.
Ja. Für Abwasserleitungen, die in einem Wasserschutzgebiet verlegt sind oder die gewerbliches Abwasser ableiten, können strengere Anforderungen und kürzere Prüfintervalle gelten als der übliche 20-Jahres-Rhythmus nach DIN 1986-30. Maßgeblich ist auch hier zunächst die jeweilige kommunale Entwässerungssatzung – wir prüfen für Sie gerne, welche konkreten Vorgaben an Ihrem Standort gelten.
Bei einer TV-Kanaluntersuchung führen wir eine hochauflösende Kamera durch Ihre Abwasserleitungen oder Kanäle. So werden Schäden, Verschmutzungen, Lageabweichungen oder fehlerhafte Anschlüsse in HD-Qualität sichtbar gemacht und exakt vermessen – ganz ohne Grabungsarbeiten.
Die Untersuchung wird aufgezeichnet und detailliert dokumentiert: Sie erhalten EDV-Berichte nach ISYBAU oder ATV, eine DVD, optional eine 3D-Darstellung sowie einen GPS-gestützten Lageplan – häufig Grundlage für weitere Rohrreinigungen, Sanierungsentscheidungen oder eine Dichtheitsprüfung.
Typische Befunde sind Risse, Rohrbrüche, Wurzeleinwuchs, Undichtigkeiten sowie Ablagerungen und Sedimente. Auch Versätze an Muffenverbindungen, Lageabweichungen und fehlerhafte Rohranschlüsse lassen sich zuverlässig identifizieren und exakt lokalisieren – wichtige Grundlage, um im Anschluss das richtige Sanierungsverfahren auszuwählen.
Die Untersuchung eignet sich für Neubauabnahmen, regelmäßige Wartungskontrollen, bei konkretem Verdacht auf Schäden sowie zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen oder bei Immobilienverkäufen. Sie liefert die belastbare Datengrundlage für fundierte Sanierungsentscheidungen und wird auch von Ingenieur- und Architekturbüros regelmäßig für Planungszwecke genutzt.
Einen pauschalen Preis können wir hier seriös nicht nennen – die Kosten hängen von Leitungslänge, Zugänglichkeit und Rohrdimension ab. Eine professionelle Dokumentation (EDV-Bericht, ggf. DVD und Lageplan) ist bei uns fester Bestandteil der Leistung. Für ein konkretes Angebot kontaktieren Sie uns bitte direkt.
Sie deckt versteckte Mängel im Abwassersystem auf, die bei einer rein visuellen Begehung nicht erkennbar sind, und schafft damit Transparenz für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Häufig wird eine solche Untersuchung im Kaufvertrag empfohlen oder ausdrücklich gefordert, um spätere Streitigkeiten über den Zustand der Entwässerungsanlage zu vermeiden. Sie erhalten dafür eine belastbare Dokumentation inklusive GPS-Lageplan.
Nein. Die Kamerasysteme gelangen über vorhandene Zugänge in die Leitung – etwa über eine frei hängende Reinigungsöffnung, einen Revisionsschacht oder direkt über den Abfluss in Küche oder Bad. Grabungsarbeiten sind für die Untersuchung selbst nicht notwendig, das gilt auch für verzweigte oder schwer zugängliche Leitungsabschnitte.
Sie erhalten eine aussagekräftige Dokumentation in Form von EDV-Berichten nach ISYBAU oder ATV sowie einer DVD. Auf Wunsch erstellen wir zusätzlich eine 3D-Darstellung des untersuchten Leitungssystems sowie einen GPS-gestützten Lageplan – letzterer bewährt sich besonders in der Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Architekturbüros.
Ja. Unsere Kameratechnik befährt Bögen bis 90° sowohl in als auch gegen die Fließrichtung der Leitung und kommt auch mit verzweigten Leitungssystemen und schwer zugänglichen Bereichen zurecht. Damit sind wir in der Lage, praktisch alle gängigen Kanal- und Rohrverläufe lückenlos zu prüfen.
Ja, regelmäßig. Gerade der automatisch erstellte GPS-Lageplan und die 3D-Darstellung des Leitungssystems sind für Ingenieur- und Architekturbüros eine wertvolle Planungsgrundlage, etwa bei Neubauabnahmen oder der Vorbereitung größerer Sanierungsprojekte. Die Dokumentation nach ISYBAU/ATV-Standard ist zudem direkt in gängige Planungssoftware einbindbar.
Die TV-Kanaluntersuchung ist eines der möglichen Prüfmedien innerhalb einer Dichtheitsprüfung – neben Wasser- und Luftdruckprüfung. Während Druckprüfungen primär feststellen, ob eine Leitung dicht ist, liefert die TV-Untersuchung zusätzlich das visuelle Bild: die genaue Art, Lage und Ursache eines Schadens. Deshalb kombinieren wir beide Verfahren häufig, insbesondere wenn eine Sanierung im Anschluss geplant ist.