Wie oft muss eine Hebeanlage gewartet werden?
Die Wartungsintervalle sind gemäß E-Norm 12056-4 bzw. DIN 1986 Teil 31 klar geregelt:
– Einmal im Kalenderjahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
– Zweimal im Kalenderjahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
– Viermal im Kalenderjahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
Diese Intervalle dienen dazu, Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen, bevor sie zu Schäden oder Ausfällen führen. Wir übernehmen die regelmäßige Wartung für Anlagen führender Hersteller wie Kessel AG, Jung Pumpen, ABS oder Sulzer Pumpen.