Muss ich die Dichtheitsprüfung selbst beauftragen oder fordert mich die Gemeinde auf?

Beides kommt vor. Häufig erhalten Grundstückseigentümer eine konkrete Aufforderung der zuständigen Gemeinde- oder Stadtentwässerung, die Prüfung durchführen zu lassen – etwa im Rahmen der kommunalen Entwässerungssatzung. Sie können die Prüfung aber auch eigenständig und vorsorglich beauftragen, insbesondere wenn Ihr letzter Dichtheitsnachweis fehlt oder älter als 20 Jahre ist.

In beiden Fällen übernehmen wir die komplette Abwicklung inklusive Protokoll zur Vorlage bei der Behörde.

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