Für welche Betriebe ist ein Fettabscheider Pflicht?

Betreiber, die fetthaltiges Abwasser einleiten, sind gesetzlich verpflichtet, dieses über einen Fettabscheider zu führen. Das betrifft hauptsächlich:

– Gastronomiebetriebe
– Lebensmittelverarbeitende Unternehmen
– Industriebetriebe mit entsprechendem Abwasseranfall

Die Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung unterzogen werden.

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