Wer darf Abscheideranlagen warten oder prüfen?
Die Generalinspektion, Wartung und Entsorgung darf nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach WHG erfolgen – Eigenleistung ist hier, anders als bei der monatlichen Sichtkontrolle, nicht zulässig. Achten Sie bei der Beauftragung auf:
– Zertifizierung nach WHG & AwSV
– Nachweisbare Schulung/Fachkunde des Personals
– Erfahrung in Ihrer Branche (z. B. Gastronomie, Industrie, Kfz-Gewerbe)
In München und Oberbayern bieten wir den kompletten Service aus einer Hand – von Wartung über Generalinspektion bis zur Entsorgung, mit behördensicherer Dokumentation.