Wie oft muss eine Abscheideranlage gewartet und inspiziert werden?

– Eigenkontrolle: monatlich, durch eine sachkundige Person (Sichtprüfung, Eintrag ins Betriebstagebuch)
– Fachgerechte Wartung durch einen Fachkundigen: bei Fettabscheidern mindestens jährlich, bei Leichtflüssigkeitsabscheidern mindestens halbjährlich
– Generalinspektion inkl. Dichtheitsprüfung durch einen zertifizierten Fachbetrieb: alle 5 Jahre, sowie verpflichtend vor der ersten Inbetriebnahme

Diese Intervalle sind keine Empfehlung, sondern gesetzlich über DIN EN 1825/DIN EN 858, DIN 4040-100/DIN 1999-100 sowie das WHG vorgeschrieben. Wird die Wartung vernachlässigt, drohen im Rahmen der behördlichen Aufsicht Beanstandungen bis hin zu Bußgeldern.

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