Für welche Betriebe ist ein Leichtflüssigkeits- bzw. Ölabscheider Pflicht?

Betreiber eines Koaleszenz- oder Benzinabscheiders sind zu regelmäßiger Prüfung verpflichtet, wenn Öl, Benzin oder andere Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen können. Das betrifft insbesondere:

– Industriebetriebe
– Kfz-Werkstätten
– Tankstellen
– Schiffswerften und Häfen

Auch hier gilt: Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung vor Erstinbetriebnahme und danach alle 5 Jahre.

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