Für welche Betriebe ist ein Leichtflüssigkeits- bzw. Ölabscheider Pflicht?
Betreiber eines Koaleszenz- oder Benzinabscheiders sind zu regelmäßiger Prüfung verpflichtet, wenn Öl, Benzin oder andere Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen können. Das betrifft insbesondere:
– Industriebetriebe
– Kfz-Werkstätten
– Tankstellen
– Schiffswerften und Häfen
Auch hier gilt: Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung vor Erstinbetriebnahme und danach alle 5 Jahre.