Für welche Betriebe ist ein Fettabscheider Pflicht?
Betreiber, die fetthaltiges Abwasser einleiten, sind gesetzlich verpflichtet, dieses über einen Fettabscheider zu führen. Das betrifft hauptsächlich:
– Gastronomiebetriebe
– Lebensmittelverarbeitende Unternehmen
– Industriebetriebe mit entsprechendem Abwasseranfall
Die Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung unterzogen werden.